Sitzung: 05.12.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 6, Enthaltung: 4
Vorlage: GVER/030/2022
Antrag
der CDU und FWG Fraktion (Punkt 2)
Der Hebesatz Gewerbesteuer bleibt unverändert
bei 380 Punkten.
Antrag
der SPD Fraktion (Punkt 8)
Der Gemeindevorstand/die Verwaltungsführung
wird beauftragt:
Die nicht realistischen Werte im
Investitionshaushalt wie folgt zu ändern:
EKVO Holzhausen von 500.000 € auf 250.000 €
mit VE 250.000 €
EKVO Hennethal von 500.000 € auf 250.000 €
mit VE 250.000 €
Hochbehälter Born von 400.000 € auf 200.000 €
mit VE 200.000 €, da Restmittel von 500.000 € aus 2022 vorhanden sind.
Veräußerung von Grundstücken „Vor Hahn II“
von 763.044 € auf null, da der Ansatz im Haushalt 2022 von 763.044 noch nicht
realisiert ist.
Antrag
der SPD Fraktion (Punkt 9)
Der Gemeindevorstand/die Verwaltungsführung
wird beauftragt:
Eine Liste des Vergleichs Planwerte 2022 mit
den Ist-Werten 2022 im Investitionshaushalt, sowie der übergeleiteten Reste aus
Vorjahren je Produkt (je Produkt eine Summe) bis zur ersten ordentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung in 2023 vorzulegen.
Antrag
der SPD Fraktion (Punkt 10)
Der Gemeindevorstand/die Verwaltungsführung
wird beauftragt:
Die Wasserverbräuche in 2020 – 2022 (3 Jahre)
in qbm der von der Gemeinde geförderten Vereine der Gemeindevertretung
mitzuteilen und die €-Summe der dadurch entstehenden Förderung je Verein für
Wasser / Abwasser / Niederschlagswasser für das Jahr 2022 zu berechnen.
Ebenfalls ist der Wasserbezug des Golfplatzes
Hofgut Georgenthal in qbm der Jahre 2020 – 2022 mitzuteilen und welche €-Summe
in 2022 gezahlt wurde.
Die Zahlen sind in der ersten ordentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung 2023 vorzulegen.
Antrag
der SPD Fraktion (Punkt 12)
Der Gemeindevorstand/die Verwaltungsführung
wird beauftragt:
Maßnahmen zur Ertragserhöhung (z. B.
Windkraftanlagen) bzw. Aufwandsreduzierung (z. B. interkommunale
Zusammenarbeit) mit höchster Priorität zu bearbeiten, damit mittelfristig die
Haushaltssituation in Hohenstein strukturell verbessert werden kann.
Antrag
der SPD Fraktion (Punkt 1)
Der Gemeindevorstand/die Verwaltungsführung
wird gebeten,
sofort eine Haushaltssperre auf den gesamten
Haushalt 2022 und Personalbesetzungssperre -Ausnahme Bereich Kindergärten- zu
erlassen und eine verschärfte Einhaltung der Regeln der vorläufigen
Haushaltsführung in 2023 bis zur Haushaltsgenehmigung festzulegen.
Haushaltsverbesserung bis Jahresende und in
den ersten 6 Monaten 2023 bis zur Genehmigung ca. 50.000 €.
Antrag
der SPD Fraktion (Punkt 2) und Antrag der CDU und FWG Fraktion (Punkt 13)
Der Gemeindevorstand/die Verwaltungsführung
wird beauftragt:
In allen Produkten, in denen sich das
ordentliche Ergebnis 2023 (Plan) gegenüber dem Jahresergebnis 2021
verschlechtert hat, sind die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(Konten 60, 61, 67-69) zu kürzen (Ausnahme Gebührenhaushalt Wasser und
Abwasser, da dies der Gebührenausgleichrücklage zugutekäme). Die konkrete
Umsetzung der Kürzung auf die Produkte ist durch die Verwaltungsführung
festzulegen. Bis zur konkreten Umsetzung auf die Produkte kann die Kürzung an
einer Stelle im Haushalt dokumentiert werden und es werden die entsprechenden
Konten Sach- und Dienstleistungen als gegenseitig deckungsfähig (Ausnahme
Gebührenhaushalte) erklärt.
Haushaltsverbesserung mindestens 300.000 €
Antrag
der CDU und FWG Fraktion (Punkt 7)
Der Zuschuss zur Krankenpflegestation erhält
2023 einen Sperrvermerk. Wenn geklärt ist, ob die Krankenpflegestation auf
diesen Zuschuss angewiesen ist, kann der Sperrvermerk ggf. aufgehoben werden.
Antrag
der SPD Fraktion (Punkt 5)
Der Gemeindevorstand/die Verwaltungsführung
wird beauftragt:
Die Wegeinstandhaltung/Wegeunterhaltung im
Produkt Forst und Jagdangelegenheiten um 50.000 € zu kürzen.
Haushaltsverbesserung 50.000 €
Antrag der SPD
Fraktion
Flurneuordnung in Strinz-Margarethä, da die Bauleistungen für die Jahre
2022 und 2023 gemeinsam ausgeschrieben werden sollen und sich der Kostenanteil
der Gemeinde Hohenstein (fest 20% der Bausumme) aufgrund der vom Amt für
Bodenmanagement geschätzten Auftragssumme um 45.000 Euro auf dann 80.000 Euro
im Haushaltsjahr 2023 beläuft.
Konto: 13.01.02 / 2090.842852 - 80.000 Euro.
Vergabe der Ingenieurleistungen für das vom Land Hessen geförderte Projekt
„100 wilde Bäche“. Bisheriger Ansatz für das Jahr 2023 waren 44.000 Euro, die
für den Ankauf von Flächen aufgewendet werden dürfen (100%-Förderung). Hinzu
kommen nach nun bekannter Ausschreibung Kosten in Höhe von 45.000 Euro
(ebenfalls gefördert). Somit ist ein Haushaltsansatz in Höhe von insgesamt
99.000 Euro zu bilden.
Konto: 13.02.01/2221.842853 - 99.000 Euro.
Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0
Antrag
der SPD Fraktion (Punkt 4)
Der Gemeindevorstand/die Verwaltungsführung
wird beauftragt:
Alle eigenen Erträge (privatrechtlichen
Leistungsentgelte wie Mieterlöse, Benutzungsgebühren usw.) auf Erhöhungen zu
überprüfen mit der Zielsetzung in 2023 mindestens 40.000 € mehr zu erzielen.
Haushaltsverbesserung 40.000 €
Ja 19
Nein 0 Enthaltung 3
Antrag
der SPD Fraktion (Punkt 3)
Der Gemeindevorstand/die Verwaltungsführung
wird beauftragt:
Durch Maßnahmen im Gebührenhaushalt
Bestattungswesen (Gebührenerhöhung, Ruheforst, Leistungsverminderung, Flächen
aus der Pflege bzw. als Blumenwiese usw.) mindestens eine Verbesserung von
100.000 € zu erreichen. Ab 2024 f ist eine vollständige Deckung vorzusehen.
Haushaltsverbesserung 100.000 €
Ja 10
Nein 12 Enthaltung 0
Antrag
der SPD Fraktion (Punkt 6)
Der Gemeindevorstand/die Verwaltungsführung
wird beauftragt:
Durch Personalsteuerungsmaßnahmen aufgrund
des Soll-Stellenplans kalkulierte Personalaufwendungen 2 % = 120.000 € zu
sperren und weniger zu verausgaben.
Bis zur konkreten Umsetzung auf die Produkte
kann die Kürzung an einer Stelle im Haushalt dokumentiert werden und es werden
die entsprechenden Konten Personalaufwendungen als gegenseitig deckungsfähig
(Ausnahme Gebührenhaushalte) erklärt.
Haushaltsverbesserung 120.000 €
Ja 10
Nein 12 Enthaltung 0
Antrag
der CDU und FWG Fraktion (Punkt 3)
Für den TuS Breithardt werden in der
Vereinsförderung 4.000€ reserviert. Dieser Ansatz erhöht nicht den Ansatz bei
der Position Vereinsförderung im Haushalt. Dieser Zinszuschuss wurde vom Bgm im
Rahmen der Beratungen der Verwaltung mit dem TuS Breithardt zur
Sportplatzsanierung zugesagt.
Der o.g. Betrag erhält einen Sperrvermerk.
Wenn der entsprechende Antrag vom TuS vorgelegt wird, wird über den
Sperrvermerk entschieden.
Herr Geiter hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen.
Ja 21
Nein 0 Enthaltung 0
Antrag
der CDU und FWG Fraktion (Punkt 4)
Das Jugend- und Seniorenreferat wird zum
1.1.2023 ersatzlos aufgelöst. Sämtliche Ansätze in der Produktgruppe 06.01 mit
Ausnahme der Produkte 06.01.01.509040 und 06.01.01.613910 (durchlaufende Posten
Seniorenkreise) werden gestrichen.
Ja 11
Nein 10 Enthaltung 1
Antrag
der CDU und FWG Fraktion (Punkt 8 und 9)
Der Gemeindevorstand wird
beauftragt, bis 31.3.23 die Erträge (Fahrscheinpreise) auf Erhöhungen zu
überprüfen sowie ein Konzept zu entwickeln mit dem Ziel die Kosten um 30.000€
zu reduzieren. Hier ist insbesondere zu prüfen welche Fahrtkorridore wenig
genutzt werden und dann in der Folge hierauf zu verzichten
(Personalkostenersparnis)
Haushaltsverbesserung 30.000€
Ja 13
Nein 6 Enthaltung 3
Antrag
der CDU und FWG Fraktion (Punkt 10)
Im Stellenplan B wird die Stelle Fachbereichsleitung
EG12 mit einem Sperrvermerk versehen. Wenn eine Ausschreibung der Stelle
erfolgen soll, kann der Haupt- und Finanzausschuss über die Aufhebung des
Sperrvermerks entscheiden.
Ja 21
Nein 0 Enthaltung 1
Antrag
der CDU und FWG Fraktion (Punkt 11)
Im Stellenplan B (Bauhof) wird die nicht
besetzte Stelle ersatzlos gestrichen, der Planwert bei den Personalkosten
entsprechend reduziert.
Ja 12
Nein 9 Enthaltung 1
Antrag
der CDU und FWG Fraktion (Punkt 12)
Im Stellenplan B wird die nicht besetzte
Stelle in der Wasserversorgung ersatzlos gestrichen, der Planwert bei den
Personalkosten entsprechend reduziert.
Ja 12
Nein 10 Enthaltung 0
Antrag
der CDU und FWG Fraktion (Punkt 5)
Der Personalkostenansatz in den Kitas wird um
500.000€ reduziert. Dieser Ansatz ergibt sich durch das Einfrieren auf 37,59
Stellen (siehe Stellenplan per 30.6.22 – tatsächlich besetzte Stellen).
Sämtliche zum 30.06.2022 nicht besetzten Stellen im Produkt 06.02.01 werden mit
einem Sperrvermerk versehen. Der Personalkostenansatz in diesem Produkt ist
entsprechend auf den für die 37,59 zum 30.06.2022 besetzten Stellen notwendigen
Aufwand zu reduzieren. Der Sperrvermerk kann sofern die Deckung der dafür
erforderlichen Aufwendungen sichergestellt ist je nach Stelle einzeln vom
Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden. Über die Aufhebung soll erst
beraten werden, wenn die Gemeindevertretung ein neues Öffnungszeiten- und
Gebührenkonzept für die gemeindlichen Kindertagesstätten beschlossen hat.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein
neues Öffnungszeiten- und Gebührenkonzept für die gemeindlichen
Kindertagesstätten zu erstellen und der Gemeindevertretung bis spätestens
31.03.2023 zur Beratung vorzulegen. Folgende Eckpunkte sind dabei zu
berücksichtigen:
Die regelmäßige tägliche Betreuungszeit für
einen Ganztagsplatz wird auf die gesetzlich geforderte Dauer von sieben Stunden
festgelegt.
Eine über sieben Stunden am Tag hinausgehende
Betreuung kann weiterhin angeboten werden, ist aber auf einen zentralen
Standort zu begrenzen.
Mittelfristig soll der vorhandene
Betreuungsbedarf, der über sieben Stunden täglich zu den allgemein gültigen
Öffnungszeiten hinausgeht, vollständig über ein in der Gemeinde aufzubauendes
Tageselternangebot gedeckt werden. Sobald ein ausreichendes Tageselternangebot
vorhanden ist, ist das Betreuungsangebot in den gemeindlichen
Kindertagesstätten auf generell auf maximal sieben Stunden zurückzufahren.
Für die über sieben Stunden an einem Tag
hinausgehende Betreuung sind vollständig kostendeckende Benutzungsgebühren
festzusetzen.
Die Zahl der angebotenen
Betreuungszeitmodelle ist stark zu reduzieren.
Für die Benutzungsgebühren für die Betreuung
bis zu sieben Stunden sind drei unterschiedliche Szenarien (Ermittlung der Höhe
des Elternbeitrags unterteilt nach Regel- und Ganztagsbetreuung und des
verbleibenden Defizits im Produktbereich 06) mit Kostendeckungsgrad 20 %, 25 %
und 33 % vorzulegen.
Die Benutzungsgebühren sind bereits im Voraus
für mehrere Jahre so gestaffelt festzusetzen, dass sie einmal jährlich
entsprechend der tariflichen Lohnsteigerungen der Beschäftigten im
Produktbereich 06 angepasst werden. Nach jedem Tarifabschluss für den
TVöD-Hessen ist der Gemeindevertretung eine entsprechende Änderung der
Gebührenordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ja 12
Nein 9 Enthaltung 1
Antrag
der CDU und FWG Fraktion (Punkt 6)
Der Ansatz KITA-Gebühren wird um 193.000€
erhöht. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung eine
entsprechende Änderung der Gebührenordnung mit Wirkung zum 01.01.2023 zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Ja 13
Nein 8 Enthaltung 1
Antrag
der SPD Fraktion (Punkt 7)
Der Gemeindevorstand/die Verwaltungsführung
wird beauftragt:
Einen AK zum Produkt Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen aus Sozialausschuss, Bürgermeister, zuständige
Mitarbeiter-in der Verwaltung, einer Kindergartenleiterin und zwei
Elternvertreter-innen im Januar 2023 (kick off) einzuberufen zur Bearbeitung
der Kinderbetreuungseinrichtungen Hohenstein unter finanzieller und
pädagogischer Sicht mit der Zielsetzung vor der Sommerpause eine Vorlage zur
Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen, in der die notwendigen
Änderungen für das neue Kindergartenjahr ab August 2023 beinhaltet sind. Ziel
muss sein, den Planwert im Haushalt 2023 ordentliches Ergebnis von minus
2.536.690 € einzuhalten.
Ja 18
Nein 4 Enthaltung 0
Antrag
der CDU und FWG Fraktion (Punkt 1)
Der Hebesatz Grundsteuer B bleibt unverändert
bei 735 Punkten
Ja 13 Nein 4 Enthaltung 5
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt den Haushaltsplan 2023, die Haushaltssatzung, das Investitionsprogramm 2023 und den Stellenplan 2023 mit den zuvor beschlossenen Änderungen.