Sitzung: 20.03.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5, Enthaltung: 1
Vorlage: AN/001/2023
Herr Sebastian Willsch
beantragt zur Geschäftsordnung:
Der
Antrag der SPD Fraktion wird vertagt, bis die Fragen des Beschluss
„Interessenbekundungsverfahren“ geklärt sind.
Ja 6
Nein 12 Enthaltung
4
Der Gemeindevorstand / die
Verwaltungsführung wird beauftragt:
1. Die Kommunalberatungsgesellschaft SRS Schüllermann
& Partner mbH zu beauftragen die Konzeption, Ausschreibungsunterlagen und
Zeitplan für einen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren
zur Errichtung von Windkraftanlagen für die gemeindlichen Vorrangflächen
Steckenroth-Heidenkopf (Fläche 923) und Strinz-Margarethä-Eisenstraße (Fläche
389) zu erarbeiten und der Gemeindevertretung in der letzten Sitzung vor der
Sommerpause am 10.07.2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die kleinräumige
Vorrangfläche Hennethal-Allersberg (Fläche 388) soll vorerst aus
Kapazitätsgründen zurückgestellt werden und gegebenenfalls im Zusammenhang mit
der Ausweisung von Windkraftanlagen auf Panroder Seite zur Ausschreibung
gelangen.
2. In den Ausschreibungsunterlagen sind u. a. Kriterien
wie Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Kommune, Erfahrung mit
Anlagenbetrieb, Mindestpacht / Ertragspacht, Anlagentyp / Hersteller,
regionales Energiekonzept und Poolbildung zu berücksichtigen. Als Vorbild
könnte die Heidenroder Umsetzung dienen. Ende Mai 2023 sind die einzelnen
Punkte ebenso wie alternative Gesellschafterstrukturen in einer gemeinsamen
Sitzung von WA, HFA und Gemeindevorstand von der beauftragten Kommunalberatungsgesellschaft
Schüllermann & Partner vorzustellen und abzustimmen.
3. Mit der Kommune Heidenrod die Möglichkeit einer
Beratungsbegleitung zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs mit
Verhandlungsverfahren zu vereinbaren, da in Heidenrod große Erfahrungen mit
Windkraftanlagen vorhanden sind.
4. In den kommenden Gemeindevertretungssitzungen ist im
Bericht des Gemeindevorstands der Sachstand mitzuteilen.
5.
Für die Kosten
der Erstellung von Unterlagen sowie das Verhandlungsverfahren werden apl 50.000
€ im Haushalt 2023 beschlossen. Die Deckung erfolgt in 2023 aus dem Produkt
„Bauleitplanung“. Diese Mittel sind im Nachtrag HH 2023 oder HH 2024 erneut
anzusetzen. Mit der konkreten Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt.
Herr
Gottlieb war während der Abstimmung abwesend.