Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5, Enthaltung: 1

Herr Sebastian Willsch beantragt zur Geschäftsordnung:

Der Antrag der SPD Fraktion wird vertagt, bis die Fragen des Beschluss „Interessenbekundungsverfahren“ geklärt sind.

Ja  6   Nein  12   Enthaltung  4

Der Gemeindevorstand / die Verwaltungsführung wird beauftragt:

1.    Die Kommunalberatungsgesellschaft SRS Schüllermann & Partner mbH zu beauftragen die Konzeption, Ausschreibungsunterlagen und Zeitplan für einen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen für die gemeindlichen Vorrangflächen Steckenroth-Heidenkopf (Fläche 923) und Strinz-Margarethä-Eisenstraße (Fläche 389) zu erarbeiten und der Gemeindevertretung in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10.07.2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die kleinräumige Vorrangfläche Hennethal-Allersberg (Fläche 388) soll vorerst aus Kapazitätsgründen zurückgestellt werden und gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Ausweisung von Windkraftanlagen auf Panroder Seite zur Ausschreibung gelangen.

2.    In den Ausschreibungsunterlagen sind u. a. Kriterien wie Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Kommune, Erfahrung mit Anlagenbetrieb, Mindestpacht / Ertragspacht, Anlagentyp / Hersteller, regionales Energiekonzept und Poolbildung zu berücksichtigen. Als Vorbild könnte die Heidenroder Umsetzung dienen. Ende Mai 2023 sind die einzelnen Punkte ebenso wie alternative Gesellschafterstrukturen in einer gemeinsamen Sitzung von WA, HFA und Gemeindevorstand von der beauftragten Kommunalberatungsgesellschaft Schüllermann & Partner vorzustellen und abzustimmen.

3.    Mit der Kommune Heidenrod die Möglichkeit einer Beratungsbegleitung zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs mit Verhandlungsverfahren zu vereinbaren, da in Heidenrod große Erfahrungen mit Windkraftanlagen vorhanden sind.

4.    In den kommenden Gemeindevertretungssitzungen ist im Bericht des Gemeindevorstands der Sachstand mitzuteilen.

5.    Für die Kosten der Erstellung von Unterlagen sowie das Verhandlungsverfahren werden apl 50.000 € im Haushalt 2023 beschlossen. Die Deckung erfolgt in 2023 aus dem Produkt „Bauleitplanung“. Diese Mittel sind im Nachtrag HH 2023 oder HH 2024 erneut anzusetzen. Mit der konkreten Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt.

            Herr Gottlieb war während der Abstimmung abwesend.