Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Für alle im Investitionshaushalt dargestellten Projekte > 250.000 Euro legt der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung eine Vorlage bis zur Einbringung des Haushaltes vor. Diese beinhaltet eine detaillierte Beschreibung, eine Kostenschätzung durch ein Ingenieurbüro sowie die geplanten Umsetzungszeiten. Bei Projekten mit mehreren Bauabschnitten ist darüber hinaus die Gesamtkostenschätzung durch ein Ingenieurbüro vorzulegen.

 

Erst nach Beratung in den Gremien und folgender Beschlussfassung kann die Maßnahme in den Haushalt eingestellt werden.

 

Zu jeder Maßnahme berichtet der Gemeindevorstand per 31.5. und 30.11. eines jeden Jahre über die Umsetzung des Projektes und der Kostenentwicklung in Schriftform an den HFA.

 

Sofern bei Vergabe der Arbeiten erkennbar ist, dass der ursprünglich geschätzte Investitionsansatz um mehr als 20 % überschritten wird, kann der Gemeindevorstand nicht mehr vergeben. Über die Vergabe, über ein Zurückstellen oder auch über keine weitere Verfolgung der Maßnahme entscheidet die Gemeindevertretung auf Vorschlag des HFAs.

 

Bei Kostensteigerungen bis 20% ist die Gemeindevertretung umgehend schriftlich zu informieren um den Vorgang zu prüfen.