Sitzung: 11.12.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: AN/008/2023
Für
alle im Investitionshaushalt dargestellten Projekte > 250.000 Euro legt der
Gemeindevorstand der Gemeindevertretung eine Vorlage bis zur Einbringung des
Haushaltes vor. Diese beinhaltet eine detaillierte Beschreibung, eine
Kostenschätzung durch ein Ingenieurbüro sowie die geplanten Umsetzungszeiten.
Bei Projekten mit mehreren Bauabschnitten ist darüber hinaus die
Gesamtkostenschätzung durch ein Ingenieurbüro vorzulegen.
Erst
nach Beratung in den Gremien und folgender Beschlussfassung kann die Maßnahme
in den Haushalt eingestellt werden.
Zu
jeder Maßnahme berichtet der Gemeindevorstand per 31.5. und 30.11. eines jeden
Jahre über die Umsetzung des Projektes und der Kostenentwicklung in Schriftform
an den HFA.
Sofern
bei Vergabe der Arbeiten erkennbar ist, dass der ursprünglich geschätzte
Investitionsansatz um mehr als 20 % überschritten wird, kann der
Gemeindevorstand nicht mehr vergeben. Über die Vergabe, über ein Zurückstellen
oder auch über keine weitere Verfolgung der Maßnahme entscheidet die
Gemeindevertretung auf Vorschlag des HFAs.
Bei Kostensteigerungen bis 20%
ist die Gemeindevertretung umgehend schriftlich zu informieren um den Vorgang
zu prüfen.