Sitzung: 11.12.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: AN/009/2023
1.
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung seine konzeptionellen
Leitlinien für die Entwicklung von Flächen im Außenbereich zur Nutzung für die
Erzeugung regenerativer Energien (Freiflächen-Photovoltaik, Windenergie,
Geothermie, Biomasse, etc.) schriftlich darzulegen.
Insbesondere soll darin u.
a. auch Stellung genommen werden
- zur Abwägung von Windenergie, Photovoltaik bzw. Geothermie
- zur Abwägung von photovoltaischer Dach- gegenüber Freiflächennutzung
-zu möglichen Beschränkungen in Hinblick auf die meist private Dachflächenphotovoltaik durch den großflächigen Zubau mit Freiflächenphotovoltaik durch gegebene Leitungskapazitäten des elektrischen Mittel- und Niederspannungsnetzes
- zum Umgang mit Blendwirkung von großflächiger Freiflächenphotovoltaik
- zur Nutzung von Agrarflächen bei großflächiger Freiflächenphotovoltaik
- zu Abstandsregeln gegenüber der Wohnbebauung, sofern sie nicht bereits durch gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt sind.
Darin soll der
Gemeindesvorstand auch abwägen, ob es sinnvoll ist, hierzu ein
Flächennutzungskonzept zu erstellen.
2.
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, sich beim Hessischen Städte- und Gemeindebund
sowie ggf. bei umliegenden Gemeinden zu erkundigen, mit welchen städtebaulichen
und wirtschaftlichen Modellen andere Gemeinden Freiflächen-Photovoltaikanlagen
im Außenbereich auf Grundstücken Dritter entwickeln. Über das Ergebnis ist der
Gemeindevertretung schriftlich zu berichten.
Bis 30.04. ist dem
Wirtschaftsausschuss ein Zwischenbericht vorzulegen.