Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.   Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung seine konzeptionellen Leitlinien für die Entwicklung von Flächen im Außenbereich zur Nutzung für die Erzeugung regenerativer Energien (Freiflächen-Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse, etc.) schriftlich darzulegen.

      Insbesondere soll darin u. a. auch Stellung genommen werden

      - zur Abwägung von Windenergie, Photovoltaik bzw. Geothermie

      - zur Abwägung von photovoltaischer Dach- gegenüber Freiflächennutzung

      -zu möglichen Beschränkungen in Hinblick auf die meist private Dachflächenphotovoltaik durch den großflächigen Zubau mit Freiflächenphotovoltaik durch gegebene Leitungskapazitäten des elektrischen Mittel- und Niederspannungsnetzes

      - zum Umgang mit Blendwirkung von großflächiger Freiflächenphotovoltaik

      - zur Nutzung von Agrarflächen bei großflächiger Freiflächenphotovoltaik

      - zu Abstandsregeln gegenüber der Wohnbebauung, sofern sie nicht bereits durch gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt sind.   

 

Darin soll der Gemeindesvorstand auch abwägen, ob es sinnvoll ist, hierzu ein Flächennutzungskonzept zu erstellen.

 

2.   Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich beim Hessischen Städte- und Gemeindebund sowie ggf. bei umliegenden Gemeinden zu erkundigen, mit welchen städtebaulichen und wirtschaftlichen Modellen andere Gemeinden Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich auf Grundstücken Dritter entwickeln. Über das Ergebnis ist der Gemeindevertretung schriftlich zu berichten.

Bis 30.04. ist dem Wirtschaftsausschuss ein Zwischenbericht vorzulegen.