Die Personalkosten der ehemaligen Jugend- und Seniorenreferentin sollen ab 2024 im Produkt 01.01.02, nicht in 01.01.03 geplant werden.

 

Anträge der CDU Fraktion

 

Es sind alle kw-Vermerke des beschlossenen Haushalts 2023 in den Stellenplan 2024 zu übernehmen. Dies betrifft die Stellen im Produkt 01.01.05, EG 8. Sowie die Stelle im Produkt 01.01.06 EG 8.

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenstein:

Die Erheblichkeitsgrenze für die Ausgaben nach § 100 (1) HGO wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 

Im Produkt 06.02.01 werden die Stellen im Stellenplan Teil C auf die tatsächlich zum 30.06.2023 besetzten Stellen eingefroren (38,39 Stellen). Sämtliche zum 30.06.2023 nicht besetzten Stellen (Teil C) im Produkt 06.02.01 werden mit einem Sperrvermerk versehen. Der Sperrvermerk kann sofern die Deckung der dafür erforderlichen Aufwendungen sichergestellt ist je nach Stelle einzeln vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden.

 

Im Produkt 01.01.03 werden die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeiten auf den Ansatz von 2023 reduziert.

 

Die Kreisumlage wird um 8 Prozentpunkte (735.000 Euro, siehe Auskunft auf die CDU Fragen) erhöht und aus den Rücklagen gegenfinanziert.

 

 

Anträge der SPD Fraktion

 

Windkraftanlagen

Für die Erstellung von Unterlagen des Interessenbekundungsverfahrens / Ausschreibung, Vorstellung der Möglichkeiten sowie das Verhandlungsverfahren sind in den Haushalt 2024 100.000 € aufzunehmen. (Veranschlagung im Investitionshaushalt)

 

DSL

Im Produkt 15.02.01 DSL ist der Ansatz auf 2.500.000 € „Auszahlung Investitionszuschuss an private Unternehmen“ zu erhöhen und ein Ansatz von 2.250.000 € als Investitionszuschuss Land/Bund „weiße Flecken“ aufzunehmen.

Anmerkung: Freigabe nur wenn Zuschusszusage vorliegt.

 

EKVO

Die Ansätze für EKVO-Maßnahmen in den Ortsteilen aus Überleitungen Vorjahre und Haushalt 2024 von rd. 1.300.000 € sind auf insgesamt 800.000 € zu reduzieren.

 

Abwasserbeseitigung

Im Produkt 11.01.02 Abwasserbeseitigung „Anschluss Rückershausen“ ist der Ansatz von 2.400.000 € auf 200.000 € Planungskosten zu reduzieren.

 

Straßenbau Lämmergarten Burg Hohenstein

Der Ansatz ist auf 20.000 € für Planungskosten (Wasser, Abwasser, Neubau) zu reduzieren.

 

Anträge der FWG Fraktion

 

Im Produkt 12.02.01 (Seite 181) werden die Aufwendungen für Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten mit einem Sperrvermerk versehen.

Für die Jahre 2023, 2024 und 2025 wurden insgesamt Ermittlungskosten für die Straßenbeiträge von 100.000€ bei zu erwartenden Einnahmen von 120.000€ bis 150.000€ bei hohem Prozessrisiko geplant. Dies halten wir für nicht sinnvoll.

Die FWG wird hierzu in der Februarsitzung einen Prüfauftrag einbringen.

 

Im Produkt 11.01.01 (Seite 156) werden die Aufwendungen für den Hochbehälter Born 600.000€, die Kosten für die Eigengewinnungsanlagen 450.000€ und der Planansatz für den Zentralen Hochbehälter 500.000€ mit einem Sperrvermerk versehen. Die im Dezember 2023 beschlossenen Vorlagen liegen nicht vor. Aufhebung dieser Sperrvermerke erfolgt nach Vorlage durch die Gemeindevertretung.

 

Im Produkt 11.01.02 (Seiten 161 und 163) werden die EKVO in Steckenroth 500.000€ und Hennethal 250.000€ mit einem Sperrvermerk versehen. Die im Dezember 2023 beschlossenen Vorlagen liegen nicht vor. Aufhebung dieser Sperrvermerke erfolgt nach Vorlage durch die Gemeindevertretung. (unter Berücksichtigung des SPD Antrags Punkt 3).

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt den Haushaltsplan 2024, die Haushaltssatzung, das Investitionsprogramm 2024 und den Stellenplan 2024 mit den zuvor beschlossenen Änderungen.