Betreff
Vergabe von Baugrundstücken durch die Gemeinde Hohenstein
Vorlage
AN/003/2014
Art
Antrag

AERg


Anlagenverzeichnis:

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt

1.         Die Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Baugrundstücken durch die Gemeinde Hohenstein erfolgt zukünftig ausschließlich in gemeinsamen Sitzungen des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses in der sogenannten Grundstückskommission. Die getrennte Abstimmung wird beibehalten.

2.         Sofern Bewerbungen vorliegen, soll die Grundstückskommission unmittelbar vor den regulären Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses tagen. Beraten (und ggf. beschlossen) wird dann jeweils über alle Bewerbungen, die seit der letzten Zusammenkunft der Grundstückskommission bei der Gemeinde Hohenstein (Rathaus) eingegangen sind.

3.         Die bisherigen Grundsätze zur städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Hohenstein (siehe Anlage) gelten mit folgendem geänderten Punkt 7 auch weiterhin: „Bei der Vergabe sind grundsätzlich zunächst Hohensteiner Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen, die noch kein Wohneigentum oder Baugrundstück in Hohenstein besitzen.