Betreff
Umsetzung der Sirenenstandorte (Antrag CDU-Fraktion)
Vorlage
GVER/022/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Im Juli 2018 wurden der Gemeindeverwaltung Hohenstein die messtechnischen Ermittlungen der Signallautstärke einer elektronischen Sirenenanlage an den Messpositionen in den Ortsteilen Breithardt und Steckenroth von der beauftragen Schallschutzprüfstelle GSA Ziegelmeyer GmbH vorgelegt.

 

Hohenstein Steckenroth:

Bei Beibehaltung des Standortes „Feuerwehrgerätehaus“ kann die erforderliche Signallautstärke nicht erreicht werden. Die Ergebnisse der vorhandenen Sirenenanlage E 57 im Vergleich zur elektronischen Sirenenanlage ECN 1200-D kommen dabei in ähnlicher Größenordnung zum Liegen.

 

Bei Verlegung des Sirenenstandortes an das Haus des Dorfes kann an zwei der vier Messpositionen der „Signalpegel“ von 75 dB(A) erreicht werden. In einem Fall wird er um – 3dB, im anderen Falle um -7dB unterschritten.

 

Für den Standort S2 (innerhalb der Ortslage) führte die probeweise Inbetriebnahme der Sirenenanlage zu unmittelbaren Reaktionen bei Teilen der dort wohnenden Bürger. Die Signallautstärke von 88 dB(A), wie auch das Klangbild der Sirenenanlage wurden kritisch bewertet.

 

Hohenstein Breithardt:

An zwei Messpositionen (B1 und B4 siehe Anlage) konnte die vorgegebene Signallautstärke erreicht und deutlich überschritten werden (88dB). An zwei weiteren Messpositionen wurde diese Signallautstärke hingegen nicht erreicht.

 

Die zum Einsatz gekommene elektronische Sirenenanlage verursachte dabei an allen Messpositionen höhere Immissionspegel. Die Tendenz an den einzelnen Messstellen wurde hierbei jedoch nicht verändert. So wurden auch schon beim Betrieb der elektromechanischen Sirene E 57 am dem vorgenannten Positionen die Signallautstärke eingehalten und über- bzw. unterschritten. In den ausgewiesenen Pegeldifferenzen in der Gegenüberstellung der Messergebnisse sind meteorologische Effekte enthalten.

 

Bei Beibehaltung der Sirenenstandorte Schwalbacher Straße 1 und Tannenstraße 7 muss ein weiterer Sirenenstandort in den Bereichen B2 und B3 ausgewiesen werden. Da die Gemeinde Hohenstein in diesen Bereichen nur Eigentümerin von Straßen und Wegen ist, wurde der Auftrag der Prüfung des Standortes Zufahrt Grillhütte Breithardt (siehe Hinweis in der Anlage 5) an die Schallschutzprüfstelle GSA Ziegemlmeyer GmbH gegeben mit der Bitte um Rückmeldung bis Ende der 32 Kalenderwoche. Das Ergebnis der Prüfung liegt uns noch nicht vor.

 

Die Prüfberichte wurden mit dem Gemeindebrandinspektor und seinen Vertretern detailliert besprochen und vereinbart, dass der Sirenenstandort in Hohenstein Steckenroth auf das Haus des Dorfes mit der empfohlenen Sirene ECN 1200-D der Firma Hörmann umgesetzt wird.

 

Der neue noch zur Prüfung ausstehende Sirenenstandort in Hohenstein Breithardt erfolgte ebenfalls unter Zustimmung der Gemeindebrandinspektoren.

 

Es wird empfohlen, die Sirenenstandorte wie dargestellt zu versetzen bzw. zu erweitern.

 

 


Prüfbericht Steckenroth

Schreiben GSA Ziegelmeyer OT7

Prüfbericht Breithardt

Schreiben GSA Ziegelmeyer OT1

Karte Standortes

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt die geänderten Sirenenstandorte zur Kenntnis.


13.08.2018

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A2/017/2018 (Umsetzung der Sirenenstandorte (Antrag der CDU-Fraktion)) in der vorgelegten  Form zu und beauftragt die Verwaltung alle weiteren Schritte einzuleiten.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

27.08.2018

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

28.08.2018

Sozialausschuss

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

29.08.2018

Haupt- und Finanzausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen