Die Prüfung des IB-Leonhardt bestätigt die ingenieurmäßige Herleitung und die finanzmathematischen Berechnungen des IB-Hartwig. Die durch Herrn Leonhard getroffenen Aussagen bzw. Fragen sind wie folgt an das IB-Hartwig weitergegeben worden.
1.
Bei den vorh. geodätischen Höhen ist an den Standorten
Breithardt, Strinz-Margarethä und Hennethal ein Zwischenpumpwerk erforderlich,
es wird davon ausgegangen, dass diese Investitionskosten in den berechneten
Projektkostenbarwerten berücksichtigt wurden.
2.
Die geplanten Druckleitungen haben eine Länge bis zu 2.400m
mit unterschiedlichen Geländehöhen, die nicht kontinuierlich steigen. Es können
hier durch die zu pumpenden geringen Abwassermengen Betriebsprobleme wie auch
Geruchsprobleme auftreten.
2.1
Damit es im Pumpensumpf
nicht zur Geruchsbildung kommt, müssen große
Pumppausen vermieden werden. Fraglich sei, ob
das in der Pumppause gesammelte Abwasser
genüge, um die geplante Druckleitung
komplett zu füllen. Um Absetzungen
in den Toträumen zu verhindern, ist in diesem
Fall eine Druckluftspülung zu empfehlen.
2.2
Ein weiteres Problem stelle der diskontinuierliche Zufluss
zur geplanten ZKLA durch die geplanten
Pumpwerke dar. Im Zuge der nachfolgenden
Planungen (nach Planungsbeauftragung) sei die Problematik
der Pumpensteuerung und die mögliche Notwendigkeit der
Druckluftspülung mit Kompressor zu
klären.
2.3
Es sind folgende Möglichkeiten zu prüfen:
a.
Kurze Verweilzeiten durch Vermeiden von Toträumen und zu großen
Pumppausen
b.
Druckluftspülung
c.
Belüftung bzw. ausreichende Entlüftung des Pumpensumpfes
d.
Druckleitung gefüllt
Vorbehaltlich der Aussage zu der
Gebührenentwicklung und der beantworteten Fragen durch IB-Hartwig, empfiehlt
die Verwaltung aufgrund der Frist für eine Grundsatzentscheidung gegenüber der
unteren Abwasserbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises zum 31.08.2018 und der
Frist für einen Fördermittelantrag gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt
zum Oktober 2018 die Unterlagen für einen Fördermittelantrag einschl. eines
Genehmigungsverfahrens zu beauftragen.
Sofern die Unterlagen zur Gebührenbedarfsberechnung bis zu Sitzung der Gemeindevertretung am 03.09.2018 vorliegen, werden diese im Rahmen einer Tischvorlage eingebracht.
Plausibilitätsprüfung IB-Leonhard
Standortprüfung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt die Plausibilitätsprüfung der Abwasserstudie durch das Ingenieurbüro Leonhard und die Gebührenberechnung zur Kenntnis und beschließt das Förderantrags- und Genehmigungsverfahren zur Umsetzung der zentralen Kläranlage am Standort in Hohenstein Strinz-Margarethä einzuleiten.
13.08.2018 |
Gemeindevorstand |
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Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein nimmt die Vorlage A3/040/2018 (Plausibilitätsprüfung der
Abwasserstudie durch das Ingenieurbüro Leonhard aus Wehrheim) zur
Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung, vorbehaltlich der
Gebührenberechnung und Stellungnahme des IB Hartwig, das Förderantragsverfahren und
Genehmigungsverfahren zur Umsetzung der zentralen Kläranlage am Standort in
Hohenstein Strinz-Margarethä einzuleiten. |
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einstimmig beschlossen |
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27.08.2018 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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29.08.2018 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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