Betreff
Plausibilitätsprüfung der Abwasserstudie durch das Ingenieurbüro Leonhard aus Wehrheim
Vorlage
GVER/026/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Prüfung des IB-Leonhardt bestätigt die ingenieurmäßige Herleitung und die finanzmathematischen Berechnungen des IB-Hartwig. Die durch Herrn Leonhard getroffenen Aussagen bzw. Fragen sind wie folgt an das IB-Hartwig weitergegeben worden.

 

1.

Bei den vorh. geodätischen Höhen ist an den Standorten Breithardt, Strinz-Margarethä und Hennethal ein Zwischenpumpwerk erforderlich, es wird davon ausgegangen, dass diese Investitionskosten in den berechneten Projektkostenbarwerten berücksichtigt wurden.

 

2.

Die geplanten Druckleitungen haben eine Länge bis zu 2.400m mit unterschiedlichen Geländehöhen, die nicht kontinuierlich steigen. Es können hier durch die zu pumpenden geringen Abwassermengen Betriebsprobleme wie auch Geruchsprobleme auftreten.

 

2.1

Damit es im Pumpensumpf nicht zur Geruchsbildung kommt, müssen große Pumppausen vermieden werden. Fraglich sei, ob das in der Pumppause gesammelte Abwasser genüge, um die geplante Druckleitung komplett zu füllen. Um Absetzungen in den Toträumen zu verhindern, ist in diesem Fall eine Druckluftspülung zu empfehlen.

 

2.2

Ein weiteres Problem stelle der diskontinuierliche Zufluss zur geplanten ZKLA durch die geplanten Pumpwerke dar. Im Zuge der nachfolgenden Planungen (nach Planungsbeauftragung) sei die Problematik der Pumpensteuerung und die mögliche Notwendigkeit der Druckluftspülung mit Kompressor zu klären.

 

2.3

Es sind folgende Möglichkeiten zu prüfen:

 

a.    Kurze Verweilzeiten durch Vermeiden von Toträumen und zu großen Pumppausen

b.    Druckluftspülung

c.    Belüftung bzw. ausreichende Entlüftung des Pumpensumpfes

d.    Druckleitung gefüllt

 

Vorbehaltlich der Aussage zu der Gebührenentwicklung und der beantworteten Fragen durch IB-Hartwig, empfiehlt die Verwaltung aufgrund der Frist für eine Grundsatzentscheidung gegenüber der unteren Abwasserbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises zum 31.08.2018 und der Frist für einen Fördermittelantrag gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt zum Oktober 2018 die Unterlagen für einen Fördermittelantrag einschl. eines Genehmigungsverfahrens zu beauftragen.

 

Sofern die Unterlagen zur Gebührenbedarfsberechnung bis zu Sitzung der Gemeindevertretung am 03.09.2018 vorliegen, werden diese im Rahmen einer Tischvorlage eingebracht.

 


Plausibilitätsprüfung IB-Leonhard

Standortprüfung 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt die Plausibilitätsprüfung der Abwasserstudie durch das Ingenieurbüro Leonhard und die Gebührenberechnung zur Kenntnis und beschließt das Förderantrags- und Genehmigungsverfahren zur Umsetzung der zentralen Kläranlage am Standort in Hohenstein Strinz-Margarethä einzuleiten.


13.08.2018

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein nimmt die Vorlage A3/040/2018 (Plausibilitätsprüfung der Abwasserstudie durch das Ingenieurbüro Leonhard aus Wehrheim) zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung, vorbehaltlich der Gebührenberechnung und Stellungnahme des IB Hartwig, das Förderantragsverfahren und Genehmigungsverfahren zur Umsetzung der zentralen Kläranlage am Standort in Hohenstein Strinz-Margarethä einzuleiten.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

27.08.2018

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

29.08.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen