Betreff
Satzungsbeschluss: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Auf dem Welkerswasen" Gemarkung Breithardt, mit paralleler 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
GVER/016/2014
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in der Sitzung vom 09.12.2013 die Aufstellung der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan “Auf dem Welkerswasen“ sowie Umweltprüfung und Umweltbericht, mit paralleler 12. Änderung des Flächennutzungsplanes,  im Ortsteil Breithardt, beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde in Form einer Offenlage in der Zeit vom 03.02.2014 bis 05.03.2014 durchgeführt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB i.V.m. § 4 a BauGB wurden in der Zeit vom 03.02.2014 bis 05.03.2014 beteiligt.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde vom 12.05.2014 bis einschließlich 13.06.2014 durchgeführt. Parallel wurden hierzu die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit Frist bis 13.06.2014 beteiligt.

 

·        Die eingegangenen Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit der entsprechenden Abwägung zu dem Verfahren gem. § 4 (2) BauGB, sind dieser Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt.

·        Die Träger öffentlicher Belange, die keine Anregungen geäußert haben sind lediglich in einer der Abwägung beigefügten Liste erfasst.

 

Die Originalschreiben liegen der Verwaltung vor.

 

Die in den v. g. Verfahren vorgetragenen Anregungen wurden bereits in den beigefügten Planentwurf eingearbeitet.

 

·        Im Rahmen der Offenlage, gemäß § 3 (2) BauGB, wurden keine Anregungen und Bedenken durch die Öffentlichkeit hervorgebracht.

 

 


Die Anlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde Hohenstein unter www.hohenstein-hessen.de, Menüpunkt Gemeinde – Gremien – Downloads – B-Plan Wolfenborn II zum Download zur Verfügung:

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Die Gemeindevertretung beschließt folgende Verfahrensschritte:

 

1.    Die Empfehlung der Abwägung ist (Seite 1- 6).

 

Das Planungsbüro wird angewiesen, die beschlossenen Anregungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angaben von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

2.    Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Auf dem Welkerswasen“, in der Gemarkung Breithardt, bestehend aus dem Umweltbericht, Planteil und textlichen Festsetzungen mit Begründung, wird unter Berücksichtigung der mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen, angenommen.

 

3.    Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich „Auf dem Welkerswasen“, in der Gemarkung Breithardt mit integriertem Grünordnungsplan bestehend aus dem Planteil und textlichen Festsetzungen mit Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung wird mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen, im Rahmen der Abwägung zum Verfahren gem. § 3 (2) BauGB, als Satzung beschlossen. Die zum Bebauungsplan gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gem. § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.

 

4.    Die 12. Flächennutzungsplanänderung ist auf der Grundlage des § 6 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

5.    Gemäß § 6 (5) BauGB, ist die Erteilung der Genehmigung zur 12. Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.

 

6.    Nach Inkrafttreten der 12. Flächennutzungsplanänderung ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Bereich „Auf dem Welkerswasen“, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

7.    Gemäß § 10 Abs. 4 ist für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich „Auf dem Welkerswasen“, eine zusammenfassende Erklärung zu erstellen und den Planungsunterlagen zu jedermanns Einsicht hinzuzufügen.

 

 


07.07.2014                          Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A3/037/2014 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Auf dem Welkerswasen“, in der Gemarkung Breithardt, mit paralleler 12. Änderung des Flächennutzungsplanes) in der vorgelegten Form (Beschlussvorschlag 1 – 7) zu beschließen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja: 8      Nein: 0       Enthaltung: 0

 

14.07.2014                          Ausschuss für Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und

                                               Fremdenverkehr

Wird mündlich vorgetragen

 

16.07.2014                          Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen