Betreff
Satzungsbeschluss: 2. Änderung des Bebauungsplanes "Balthsenauer Graben" zur Errichtung eines Spiel- und Bolzplatzes
Vorlage
GVER/017/2014
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in der Sitzung vom 26.05.2014 die Aufstellung zur 2. Bebauungsplanänderung “Balthsenauer Graben“ gemäß § 13 BauGB, im Ortsteil Breithardt, beschlossen.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.

Unter Anwendung des § 13 (3) BauGB wurde von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung, abgesehen.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde vom 03.06.2014 bis einschließlich 04.07.2014 durchgeführt. Parallel wurden hierzu die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit Frist bis 04.07.2014 beteiligt und von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.

 

·        Die eingegangenen Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit der entsprechenden Abwägung zu dem Verfahren gem. § 4 (2) BauGB, sind dieser Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt.

·        Die Träger öffentlicher Belange, die keine Anregungen geäußert haben sind lediglich in einer der Abwägung beigefügte Liste erfasst.

 

Die Originalschreiben liegen der Verwaltung vor.

 

Wesentliche Anregungen kamen lediglich vom RTK bezüglich der Lärmimmissionen:

 

·        Es wurden Bedenken bezüglich des Bolzplatzes aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung erhoben. Aus Sicht des Immissionsschutzes sollte eine Altersbegrenzung bis 12 Jahre vorgeschrieben werden.

 

·        Die Abwägung empfiehlt eine zeitliche Nutzungseinschränkung bis 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist ein Spielverbot durch Beschilderung zu kennzeichnen.

·        Sollte diese Einschränkung nicht gemacht werden ist der Bolzplatz als Sportplatz einzustufen, mit entsprechender Lärmschutzverordnung.

 

Die in den v. g. Verfahren vorgetragenen Anregungen wurden bereits in den beigefügten Planentwurf eingearbeitet.

 

·        Im Rahmen der Offenlage, gemäß § 3 (2) BauGB, wurden keine Anregungen und Bedenken durch die Öffentlichkeit hervorgebracht.  

 


Die Anlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde Hohenstein unter www.hohenstein-hessen.de, Menüpunkt Gemeinde – Gremien – Downloads – B-Plan Wolfenborn II zum Download zur Verfügung:

-       TöB-Liste

-       Abwägungsempfehlung

-       Begründung

-       B-Plan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

 


Die Gemeindevertretung beschließt folgende Verfahrensschritte:

 

1.    Die Empfehlung der Abwägung, (Anlage Seite 1- 2).

 

Das Planungsbüro wird angewiesen, die beschlossenen Anregungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angaben von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

2.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich “Balthsenauer Graben“, in der Gemarkung Breithardt bestehend aus dem Planteil und textlichen Festsetzungen mit Begründung wird mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen, im Rahmen der Abwägung zum Verfahren gem. § 3 (2) BauGB, als Satzung beschlossen.

 

Die zum Bebauungsplan gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gem. § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.

 

3.    Die 2. Änderung des Bebauungsplanes “Balthsenauer Graben“, ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.

 

 


07.07.2014                          Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A3/038/2014 (2. Änderung des Bebauungsplanes „Balthsenauer Graben“, gemäß § 13 BauGB, Gemarkung Breithardt, zur Errichtung eines Spiel- und Bolzplatzes in der vorgelegten Form (Beschlussvorschlag 1 – 3) zu beschließen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja     Nein          Enthaltung

 

 

14.07.2014                          Ausschuss für Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und

Fremdenverkehr

Wird mündlich vorgetragen

 

16.07.2014                          Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen