Betreff
Änderung der Friedhofssatzung Hohensteiner RuheForst
Vorlage
GVER/035/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nachdem der Hohensteiner RuheForst nun eröffnet ist und die ersten Bestattungen stattgefunden haben, wurde konkreter Regelungsbedarf an einigen Punkten der Satzung augenfällig. Die Satzung wurde ursprünglich entsprechend einer Mustersatzung gefertigt und soll nun den gemeindlichen Gegebenheiten angepasst werden.

 

In § 2 muss es anstatt alles Personen, aller Personen heißen. 

 

In §5 (2) Buchstabe e wird der Passus und Musikwiedergabegeräte zu betreiben gestrichen, da es bei Beisetzungen durchaus möglich sein sollte Musik in angemessener Lautstärke abzuspielen.

 

Das Nutzungsrecht in § 8 wird von 20 Jahre in mindestens 20 Jahre bis maximal 99 Jahre geändert. Das Nutzungsrecht des RuheForstes ist auf 99 Jahre festgelegt. Das bedeutet, dass die maximale Nutzung sich jährlich um ein Jahr reduziert.

 

§ 9 Markierungen wird komplett geändert, da es nur eine Schildergröße gibt. Darüber hinaus wurde zur Vereinheitlichung festgelegt, was auf den Schildern stehen darf.

 

Konsequenterweise wurde nach Änderung des § 5 in § 10 (8) der zweite Satz – Hierunter fällt u.a. die Verwendung von Lautsprechern oder Kunstlicht gestrichen.

 

In § 12 (1) wurde im letzten Satz ……Auffinden des RuheBiotops durch die Gemeinde Hohenstein sind jedoch…..ergänzt.

 

Der Gemeindevorstand wird um Zustimmung gebeten.

 


Geänderte Satzung 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Friedhofsatzung Hohensteiner RuheForst in der vorgelegten Form zu.

 


19.11.2018

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/112/2018 (Änderung der Friedhofsatzung Hohensteiner RuheForst) in der vorgelegten Form zu zustimmen.

 

einstimmig beschlossen

 

05.12.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen