Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei HHSt 12.02.01/2093.842852
Vorlage
GVER/038/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2017 wurde bei der Haushaltsstelle (HHSt) 12.02.01/2093.842852 (Straßenbau Tropfenwiese Born) eine investive Mittelüberschreitung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Auszahlung obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der Gemeindevertretung. 

 

Die Mittelüberschreitung beläuft sich auf 10.905,20 €. Hintergrund für die Mittelüberschreitung waren unvorhersehbare und unvermeidbare Kostensteigerungen im Bereich der Tiefbauarbeiten. Diese resultieren unter anderem aus der Schadhaftigkeit von Entwässerungsschächten im Bereich des Straßenkörpers. Zudem war auch die Tragschicht aufgrund des langen Zuwartens bis zur Durchführung des Straßenendausbaus bereits angegriffen und musste stellenweise erneuert werden.

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen bei der HHSt 12.02.01/2093.842852 wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, nicht benötigte Mittel in gleicher Höhe bei der HHSt 09.01.02/2179.842852 (Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, Außenanlagen DGH Holzhausen) zu sperren.

 


Keine


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.950,20 Euro bei HHSt 12.02.01/2093.842852. 

 


19.11.2018

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage A1/111/2018 (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei HHSt 12.02.01/2093.842852) in der vorgelegten Form zu beschließen. 

 

einstimmig beschlossen

 

05.12.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen