Betreff
Aufstellungsbeschluss: Änderung des Bebauungsplanes Waldstraße, Einbeziehung der Parzelle Flur 47, Flurstück 95/7
Vorlage
GVER/018/2014
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Mit Vorlage Nr. A3/005/2014 wurde der Antrag auf Baurechtschaffung für diese Parzelle dem Gemeindevorstand  bereits schon einmal vorgetragen. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass durch die rückliegende Bebauung Baurecht für alle Anlieger, in zweiter Reihe, geschaffen werden könnte.

Herr Jenner hat nunmehr eine weitere Planung eingereicht, in der das Wohnhaus (Falchdachausführung)  von 3 m auf 9 m weiter Richtung Waldstraße versetzt wurde. Im vorderen Bereich soll ein Holzschuppen als Grenzbebauung zum Außenbereich errichtet werden.

Das Planungsbüro SLE hat die Maßnahme mit der “Unteren Bauaufsicht (Herrn Schuy)“ abgeklärt und Zustimmung erhalten.

 

Die Antragsteller haben sich gemäß dem „Hohensteiner Modell“ bereit erklärt, zum Preis von (90,-- €/m² abzüglich 20,--€/ m² Eigenanteil)  70,--€/ m² x 477 m²= 33.390,--€ die Kosten für die Baurechtschaffung zu übernehmen.

Verwaltungsseitig ist ein städtebaulicher Vertrag vorzubereiten und dem Gemeindevorstand zur Unterschrift vorzulegen.

Nach Zahlungseingang ist das Büro SLE mit der Durchführung der Bebauungsplanänderung zu beauftragen.

Verwaltungsseitig wird die Vorgehensweise empfohlen, da die Grundstücksvermarktung im Bereich „Katharinenwiese“ nun bis auf zwei Grundstücke vorangebracht wurde und in Strinz-Magarethä keine weiteren Bauplätze mehr zur Verfügung stehen.

 

 


Lageplan Waldstraße

Skizze der beabsichtigten Bebauung

 


Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Waldstraße zur Errichtung eines Wohnhauses auf der Parzelle Flur 47 Flurstück 95/7. Ein städtebaulicher Vertrag ist zu fertigen und dem Gemeindevorstand zur Unterschrift vorzulegen.

 


07.07.2014                          Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A3/040/2014 (Änderung des Bebauungsplanes Waldstraße, „Bauvorhaben Oumar/Jenner“, zur Errichtung eines Wohnhauses auf der Parzelle Flur 47, Flurstück 95/7) in der vorgelegten Form..

 

Einstimmig beschlossen

Ja: 8    Nein: 0    Enthaltung: 0

 

 

14.07.2014                          Ausschuss für Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und

                                               Fremdenverkehr

Wird mündlich vorgetragen

 

16.07.2014                          Haupt- und Finanzabteilung

Wird mündlich vorgetragen