In der Haushaltsbegleitverfügung zur Genehmigung des Haushalts 2014 fordert die Kommunalaufsicht die Gemeinde Hohenstein auf die Unterdeckung im Bereich Bestattungswesen auszugleichen.
„Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2015 im Sinne des Erlasses vom 03.03.2014 herzustellen, sind weitere Gebührenanpassungen erforderlich. Eine Unterdeckung kann nur noch akzeptiert werden, wenn die Gebührenhöhe den höchsten Sätzen entspricht, die von anderen Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis bereits erhoben werden.“ Hier wurden die Gebührensätze der Gemeinde Schlangenbad als derzeit höchste angeführt.
In der hier vorgelegten Gebührenordnung wurden die Gebühren gemäß Gebührenbedarfsberechnung (kaufmännisch auf volle 10 € gerundet) angesetzt.
Ausgenommen hiervon ist § 5 a) der Satzung. Da die Gebühren für die Benutzung der Trauerhallen in der Gebührenkalkulation einen nicht durchsetzungsfähigen Wert haben (869,01 € und 170,19 €) wurden hier die Höchstwerte aus der Gebührenordnung der Gemeinde Schlangenbad übernommen
Satzungsentwurf
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung mit den vom Gemeindevorstand geänderten Beträgen.
07.07.2014 Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/039/2014 (Gebührenordnung zur Friedhofsordnung) mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
§ 7 Abs. 1 a) statt 700,- € NEU: 200,- €
§ 11 Abs. 1 a) Nr. 1: statt 30.25 € NEU: 35,- €
Nr. 2: statt 60,50 € NEU: 65,- €
Nr. 3: statt 121,- € NEU: 125,- €
§ 11 Abs. 1 b) statt 60,50 € NEU: 65,- €
1 c) statt 36,30 € NEU: 40,- €
1 d) statt 60,50 € NEU: 65,- €
Mehrheitlich beschlossen
Ja: 6 Nein: 2 Enthaltung: 0
16.07.2014 Haupt- und
Finanzausschuss
Wird mündlich vorgetragen