Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist
die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur
vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt zwei
Quartalsberichte, jeweils nach dem 2. und 4. Quartal im Jahr.
Im beigefügten Quartalsbericht 4/2018 werden die Planansätze des
Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.12.2018
gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.
Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass
der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.
Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 31.12. die
Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile bis zum vierten Quartal
gebucht, die Spitzabrechnung zum Jahresabschluss ist noch offen. Auch die
Gewerbesteuerumlage war zum 31.12.2018 bereits für das komplette Jahr 2018
veranlagt.
Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und
Säumniszuschläge.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2018 gemäß Haushaltssatzung auf 5 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.12. in Höhe von 414.000,00 EUR in Anspruch genommen.
Quartalsbericht 04/2018
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den
Quartalsbericht zum 4. Quartal 2018 zur Kenntnis. |
16.01.2019 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A1/007/2019 (Quartalsbericht 4. Quartal 2018) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu nehmen. |
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einstimmig beschlossen |
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20.02.2019 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |