Betreff
Quartalsbericht 4. Quartal 2018
Vorlage
GVER/006/2019
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt zwei Quartalsberichte, jeweils nach dem 2. und 4. Quartal im Jahr.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 4/2018 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.12.2018 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.

 

Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 31.12. die Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile bis zum vierten Quartal gebucht, die Spitzabrechnung zum Jahresabschluss ist noch offen. Auch die Gewerbesteuerumlage war zum 31.12.2018 bereits für das komplette Jahr 2018 veranlagt.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2018 gemäß Haushaltssatzung auf 5 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.12. in Höhe von 414.000,00 EUR in Anspruch genommen.  

 


Quartalsbericht 04/2018 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum 4. Quartal 2018 zur Kenntnis.

 


16.01.2019

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A1/007/2019 (Quartalsbericht 4. Quartal 2018) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu nehmen.

 

einstimmig beschlossen

 

20.02.2019

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen