Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat
in der Sitzung vom 03.09.2018 den Beschluss zur Aufstellung einer
Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, zum Zwecke der
Kindergartenerweiterung in Hohenstein Holzhausen über Aar gefasst, mit
paralleler 13. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB wurde auf die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB verzichtet.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde
vom 15.10.2018 bis einschließlich 15.11.2108 durchgeführt. Parallel wurden
hierzu die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit Frist bis zum
15.11.2018 beteiligt.
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Die eingegangenen Anregungen seitens der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit der entsprechenden
Abwägung zu dem Verfahren gem. § 4 (2) BauGB, sind dieser Beschlussempfehlung
als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der Offenlage,
gemäß § 3 (2) BauGB, wurden keine Anregungen und Bedenken durch die
Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) hervorgebracht.
Die in o. g. Verfahren vorgetragenen Anregungen
wurden bereits in den beigefügten Planentwurf eingearbeitet.
Ergänzungssatzung für den Bereich Kindergarten Holzhausen, mit den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen,
Begründung,
Abwägung Blatt 1 - 10
1.
Die als Anlage
beigefügten Abwägungsempfehlungen zu den während der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß §
3 (2) BauGB (in der Zeit vom 15.10.18 bis 15.11.18) in der vorgelegten Form
beschlossen.
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Abwägung Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit- Anlagen siehe Nr. Blatt 1 – 10
2. Die
Beschlussempfehlung der eingegangenen Anregungen, die als Anlagen beigefügt
sind, wurde in der vorgelegten Form eingearbeitet.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen
erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in
Kenntnis zu setzen.
3. Die
Ergänzungssatzung für den Bereich „Kindergarten Holzhausen“, im Ortsteil
Holzhausen, bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit
Begründung, wird unter Berücksichtigung der unter Punkt 1 beschlossenen
Abwägung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die
enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 5 HGO als
kommunale Satzung beschlossen.
5. Die
Ergänzungssatzung für den Bereich Kindergarten im Ortsteil Holzhausen ist gem.
§ 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
6. Der Gemeindevorstand wird angewiesen die
entsprechenden Schritte zu veranlassen.
12.12.2018 |
Gemeindevorstand |
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Der
Gemeindevorstand stimmt der Vorlage A3/078/2018 (Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung gem. § 13 BauGB,
für den Bereich Kindergarten Holzhausen) in der vorgelegten Form zu und
empfiehlt der Gemeindevertretung die
Punkte 1 – 6 als Satzung zu beschließen. |
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einstimmig beschlossen |
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01.04.2019 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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03.04.2019 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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