Betreff
Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung gem. § 13 BauGB, für den Bereich Kindergarten Holzhausen.
Vorlage
GVER/010/2019
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in der Sitzung vom 03.09.2018 den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, zum Zwecke der Kindergartenerweiterung in Hohenstein Holzhausen über Aar gefasst, mit paralleler 13. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB verzichtet.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde vom 15.10.2018 bis einschließlich 15.11.2108 durchgeführt. Parallel wurden hierzu die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit Frist bis zum 15.11.2018 beteiligt.

 

·        Die eingegangenen Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit der entsprechenden Abwägung zu dem Verfahren gem. § 4 (2) BauGB, sind dieser Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen der Offenlage, gemäß § 3 (2) BauGB, wurden keine Anregungen und Bedenken durch die Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) hervorgebracht.

 

Die in o. g. Verfahren vorgetragenen Anregungen wurden bereits in den beigefügten Planentwurf eingearbeitet.

 


Ergänzungssatzung für den Bereich Kindergarten Holzhausen, mit den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen,

Begründung,

Abwägung Blatt 1 - 10

 


1.    Die als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB (in der Zeit vom 15.10.18 bis 15.11.18) in der vorgelegten Form beschlossen.

 

- Abwägung Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit-    Anlagen siehe Nr. Blatt 1 – 10

 

2.    Die Beschlussempfehlung der eingegangenen Anregungen, die als Anlagen beigefügt sind, wurde in der vorgelegten Form eingearbeitet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

3.    Die Ergänzungssatzung für den Bereich „Kindergarten Holzhausen“, im Ortsteil Holzhausen, bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung, wird unter Berücksichtigung der unter Punkt 1 beschlossenen Abwägung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

4.    Die enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.

 

5.    Die Ergänzungssatzung für den Bereich Kindergarten im Ortsteil Holzhausen ist gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

6.     Der Gemeindevorstand wird angewiesen die entsprechenden Schritte zu veranlassen.

 


12.12.2018

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand stimmt der Vorlage A3/078/2018 (Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung gem. § 13 BauGB, für den Bereich Kindergarten Holzhausen) in der vorgelegten Form zu und empfiehlt der Gemeindevertretung  die Punkte 1 – 6 als Satzung zu beschließen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

01.04.2019

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

03.04.2019

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen