Mit Email vom 14. Februar 2019 teilte uns Herr Eiser vom RP mit, dass er noch Nachbesserungsbedarf bei unserem Merkblatt zur KiTa Gebührensatzung sieht.

 

Zum ersten findet er die Bezeichnungen „alt“ und „neu“ nicht klar genug definiert.

Diese Bezeichnungen werden nun durch „ohne Berücksichtigung der Freistellung nach § 32c HKJGB“ = ehemals „alt“ und „unter Berücksichtigung der Freistellung nach §32c HKJGB“ = „neu“ ersetzt.

 

Darüber hinaus weist er uns daraufhin, dass eine Aufrundung in der Berechnung unter Berücksichtigung der Freistellung nach §32c HKJGB nicht förderkonform ist (es handelt sich hierbei um eine Aufrundung in der zweiten Nachkommastelle). Wir sind aufgefordert dies zu prüfen und zu korrigieren.

 

Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.08.2018 in Kraft.

 

 

Eine weitere Anpassung ist in §2 Absatz 5 notwendig. Dieser Absatz soll wie folgt geändert werden:

 

Ab der dritten An-, Um- oder Abmeldung pro Kind und Kindergartenjahr sowie bei ebenfalls mindestens dreimaligem Auftreten von Fällen nach § 2 Abs. 4 dieser Satzung erhebt die Gemeinde eine Verwaltungsgebühr, die sich nach § 8 Abs. 2 der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Hohenstein in der jeweils gültigen Fassung bemisst.

 

Diese Änderung ist insbesondere deshalb notwendig, weil immer öfters Eltern ihre Kinder nicht zu den Schließzeiten abholen und die momentane Gebühr für die Eltern keine wirkliche „Strafe“ ist. Eine weitere halbe Stunde Betreuungszeit für 10,00 Euro, in der aber aus rechtlichen Gründen weiterhin zwei Erzieherinnen anwesend sein müssen, ist eher ein günstiges Angebot, das vermehrt gern genutzt wird.

 

Die momentan gültige Verwaltungskostensatzung sieht 12,25 Euro pro Viertelstunde vor.

 


Übersicht (Merkblatt) zur Betreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein

Satzungsänderung  


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der KiTa Gebührensatzung sowie des Merkblatts in der vorgelegten Form zu. 

 


13.03.2019

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/018/2019 (Änderung der KiTa Gebührensatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

 

03.04.2019

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen