Betreff
Beitritt zum Forst- und Holzkontor
Vorlage
GVER/014/2019
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Bei der Beschlusskontrolle ist eine Formulierungsungenauigkeit aufgefallen.

 

Der Beschluss zum Beitritt der Gemeinde Hohenstein zur Anstalt des öffentlichen Rechts, Forst- und Holzkontor ist deshalb wie folgt neu zu fassen: 

 

1.   Die Gemeinde Hohenstein gründet gemeinsam mit den Kommunen des Rheingau Taunus Kreises die Holzverkaufsorganisation (HVO) „Forst- und Holzkontor Rheingau Taunus“ in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit dem vordringlichen Ziel einer gebündelten, marktkonformen und partnerschaftlichen Holzvermarktung aus den betroffenen Kommunalwäldern.

 

     Die Geschäftsanteile an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft sind dabei auf alle Gesellschafter nach Schlüsselung des Satzungsentwurfs zu verteilen. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt die erforderlichen Mittel in Höhe von 2941,18 € auszuzahlen.

 

2.   Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die für die Gründung der AöR erforderlichen weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und die bereits mit der Kommunalaufsicht vorabgestimmte Satzung zum Abschluss zu bringen.

 

3.   Der Bürgermeister als Vertreter im Verwaltungsrat der AöR wird im Rahmen der dortigen Abstimmungsprozesse insbesondere ermächtigt:

 

- den Sitz und die Standorte der HVO festzulegen;

- den Entschädigungssatz je verkauften Festmeter festzulegen, wobei aus Gründen der Haushaltsneutralität darauf zu achten ist, dass dieser keinesfalls höher als der entsprechende Richtsatz von Hessen Forst ist;

- beim eventuellen Abschluss von Einzelverträgen für weitere Dienstleistungen der AöR, sicher zu stellen, dass die nicht diese Option ziehenden Gemeinden dadurch finanziell nicht belastet werden:

- den Geschäftsplan zu erarbeiten und den Aufbau der Team- und Organisationsstrukturen zu begleiten.

 

4.   Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und auszuschöpfen.

 

 


keine


1.   Die Gemeinde Hohenstein gründet gemeinsam mit den Kommunen des Rheingau Taunus Kreises die Holzverkaufsorganisation (HVO) „Forst- und Holzkontor Rheingau Taunus“ in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit dem vordringlichen Ziel einer gebündelten, marktkonformen und partnerschaftlichen Holzvermarktung aus den betroffenen Kommunalwäldern.

 

     Die Geschäftsanteile an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft sind dabei auf alle Gesellschafter nach Schlüsselung des Satzungsentwurfs zu verteilen. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt die erforderlichen Mittel in Höhe von 2941,18 € auszuzahlen.

 

2.   Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die für die Gründung der AöR erforderlichen weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und die bereits mit der Kommunalaufsicht vorabgestimmte Satzung zum Abschluss zu bringen.

 

3.   Der Bürgermeister als Vertreter im Verwaltungsrat der AöR wird im Rahmen der dortigen Abstimmungsprozesse insbesondere ermächtigt:

 

- den Sitz und die Standorte der HVO festzulegen;

- den Entschädigungssatz je verkauften Festmeter festzulegen, wobei aus Gründen der Haushaltsneutralität darauf zu achten ist, dass dieser keinesfalls höher als der entsprechende Richtsatz von Hessen Forst ist;

- beim eventuellen Abschluss von Einzelverträgen für weitere Dienstleistungen der AöR, sicher zu stellen, dass die nicht diese Option ziehenden Gemeinden dadurch finanziell nicht belastet werden:

- den Geschäftsplan zu erarbeiten und den Aufbau der Team- und Organisationsstrukturen zu begleiten.

 

4.   Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und auszuschöpfen.

 


03.04.2019 (vorab per Rundruf)

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/021/2019 (Beitritt zum Forst- und Holzkontor) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

01.0.2019

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

03.04.2019

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen