Betreff
Berufung eines Behindertenbeauftragten für Hohenstein (Antrag der SPD Fraktion)
Vorlage
AN/002/2019
Art
Antrag

1.    Die Gemeinde Hohenstein beruft eine(n) ehrenamtliche(n) Behindertenbeauftragte(n)

2.    Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte wird von der Gemeindevertretung auf Vorschlag des Gemeindevorstandes für eine Wahlzeit von 3 bis 5 Jahren gewählt. Die Wahlzeit beginnt jeweils am 01. Januar. Die Neuwahl hat spätestens 3 Monate vor Ablauf der Wahlzeit zu erfolgen.

3.    Zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten können nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gewählt werden, die schwerbehindert sind im Sinne des § 2 Absatz 2 Bundesteilhabegesetz, das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltermin ihren Hauptsitz in Hohenstein haben.

4.    Es ist darauf zu achten, dass der Behindertenbeauftragte oder die Behindertenbeauftrage nicht an einem Verband z.B. VdK u.a. nicht beruflich gekoppelt ist.

5.      Aufgabe des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten soll sein, die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung gegenüber den gemeindlichen Gremien (und ggfs. auch in der Öffentlichkeit) nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention und des hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes zu vertreten und sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einzusetzen, um ihnen ein Zusammenleben ohne Barrieren und eine vollständige soziale Partizipation am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

 


Anlagenverzeichnis:

 


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