Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten wurde für das Rechnungsjahr 2018 bei der Haushaltsstelle 02.03.01/1003.843831 (Ausrüstung der Feuerwehren, Erwerb von VG > 410,00 €) eine investive Mittelüberschreitung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der Gemeindevertretung.
Die Mittelüberschreitung beläuft sich auf 80.453,66 €. Hintergrund für die Mittelüberschreitung war der Erwerb der notwendigen Digitalfunk-Ausstattung von Airbus Secure Land Communications GmbH über 109.196,48 €. Ausreichende Haushaltsmittel für die Digitalfunk-Ausstattung standen in der Vergangenheit zur Verfügung, jedoch waren diese durch Verzögerungen im Umstellungsprozess mehrfach nicht mehr übertragbar und wurden daher anderweitig als Deckungsmittel herangezogen.
Zur Deckung der überplanmäßigen
Ausgaben bei der HHSt. 02.03.01/1003.843831 wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, nicht benötigte Mittel wie folgt zu sperren:
11.01.01/2172.842852 in Höhe von
25.000,00 €
11.01.02/2182.843831 in Höhe von
33.592,46 €
13.03.01/2052.842851 in Höhe von 7.670,77 €.
Als zusätzliche Deckungsmittel stehen zweckgebundene Einnahmen aus der Landesförderung für den Digitalfunk in Höhe von 14.190,43 € zur Verfügung.
keine
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein genehmigt die im Haushaltsjahr 2018 entstandene überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 80.453,66 Euro beim Konto 02.03.01/1003.843831 (Digitalfunk Feuerwehr).
17.07.2019 |
Gemeindevorstand |
Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der
Vorlage A1/062/2019 [Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei HHSt. 02.03.01/1003.843831
(Digitalfunk Feuerwehr)] in der vorgelegten Form zu zustimmen. |
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einstimmig
beschlossen |
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28.08.2019 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |