Betreff
Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben, Maßnahme 2198 (Sanierung L3274, Langgasse)
Vorlage
GVER/032/2019
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2018 wurden im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme 2198 (Sanierung L3274, Langgasse) mehrere investive Mittelüberschreitungen oberhalb der Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der Gemeindevertretung.

 

Die Mittelüberschreitungen stellen sich wie folgt dar:

 

HHSt. 11.01.02/2198.842852 = 41.389,40 €

HHSt. 12.02.01/2198.842852 = 26.426,12 €.

 

Auf beiden Haushaltstellen stehen weder aus dem Haushaltsplan 2018 noch aus Vorjahren originäre Mittel zur Verfügung. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 die grundhafte Sanierung der L3274 im Bereich der Langgasse infolge der durch die Felssicherungsmaßnahmen im Aartal bedingte Umleitung noch nicht absehbar war.

 

Zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben bei den v. g. Haushaltsstellen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, nicht benötigte Mittel in Höhe von 67.815,52 € bei der HHSt. 11.01.02/2104.842852 zu sperren. 

 


keine


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein genehmigt die im Haushaltsjahr 2018 entstandene außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 67.815,52 Euro beim Konto 10.01.02/2104.842852 (Sanierung L3274, Langgasse).

 


17.07.2019

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage A1/066/2019 [Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben, Maßnahme 2198 (Sanierung L3274, Langgasse)] zu beschließen.

einstimmig beschlossen

 

28.08.2019

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen