Betreff
Einzug von KITA Gebühren von April bis Juni 2020
Vorlage
GVER/013/2020
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Bedingt durch die Verordnungen des Landes Hessen bezüglich der Schließung aller Kindertagesstätte und des Aufbaus einer Notbetreuung für Kinder, deren Eltern (oder ein Elternteil) in einem für die Sicherheit oder Versorgung relevanten Beruf tätig sind, wurden alle Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenstein zum 16. März 2020 geschlossen.

 

Die Notbetreuung wurde umgehend aufgebaut und zunächst in der KITA Villa Sonnenschein in Born implementiert. Mittlerweile sind alle KITAs in der Notbetreuung und ab 8. Juni 2020 im eigeschränkten Regelbetrieb tätig. Die Eltern, die für eine Notbetreuung berechtigt waren, haben sowohl im April, wie auch im Mai von dieser Berechtigung nur sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht. Aufgrund der kleinen zugelassenen Gruppengrößen von maximal fünf Kindern gab es bisweilen relativ viele Gruppen, die allerdings nie vollständig besetzt waren. Aufgrund der sehr individuellen zeitlichen Gestaltung und dem Umstand, dass die Kinder tageweise gar nicht die Notbetreuung in Anspruch nahmen, war eine Gebührenabrechnung nicht sinnvoll umsetzbar. Zudem stehen die erwartenden Gebühren in keiner Relation zum Verwaltungsaufwand. Der Gemeindevorstand beschließt daher, dass keine Gebühren für die Monate April und Mai eingezogen werden und legt diese Entscheidung der Gemeindevertretung vor.

 

Entsprechend der Vorgaben des Landes Hessen ist seit dem 2. Juni 2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich. Dieser wird seitens der Gemeinde Hohenstein sichergestellt. Für den Zeitraum ab 2. Juni werden im erweiterten Notbetrieb neben den Notbetreuungskindern auch die Vorschulkinder wieder in den Betrieb überführt. Zudem kommen ab dem 8. Juni wieder im eingeschränkten Regelbetrieb alle Kinder. Es zeigt sich aktuell, dass einige Eltern dieses Angebot nicht wahrnehmen, bzw. das Angebot nur sehr eingeschränkt wahrgenommen wird.

 

Um die Betreuungsqualität während der Öffnungszeiten zu verbessern und den Betrieb in den Kindertagesstätten zu entzerren, wurden die Betreuungszeiten reduziert. Die Betreuungszeiten für den regelbetrieb sind 7.30 – 13.30 Uhr und für den Ganztagesbetrieb 7.30 – 15.00 Uhr. Seitens der Elternschaft werden diese Betreuungszeiten angenommen. Es wird vorgeschlagen, diese bis zum neuen Kinderartenjahr (31.7.2020) verbindlich einzuführen. Die Kosten für die Nachmittagsbetreuung ist entsprechend der Reduzierung um zwei Stunden anzupassen.

 

Da die Kindertagesstätten ab 16. März 2020 geschlossen wurden, die Gebühr für den Monat März allerdings schon gezahlt war, beschließt der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein, aus Gerechtigkeitsgründen die Gebühren für den Monat Juni (ab 8. Juni eingeschränkter Regelbetrieb) zu erlassen. Ab dem 1. Juli 2020 sind die Gebühren wieder vollumfänglich, jedenfalls insoweit die Betreuung angeboten werden kann, zu entrichten.

 

Entsprechend der Haushaltsansätze 06.02.01.511010 werden für das Jahr 2020 100.000 Euro an Benutzungsentgelten erwartet. Der erwartbare monetäre Ausfall für die Monate April bis Juni liegt bei 3/12 des Jahresbetrages, also bei ca. 25.000 Euro. Die Mittel seitens des Landes Hessen aus der Beitragsfreistellung im Elementarbereich für sechs Stunden steht augenscheinlich nicht zur Disposition.

 

Es wird um Zustimmung zum Erlass der KITA Gebühren gebeten.

 


keine


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt nachträglich den Eltern der Kinder in den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenstein die Gebühren für die Monate April bis Juni 2020 zu erlassen.


03.06.2020

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A1/046/2020 (Einzug von KITA Gebühren von April bis Juni 2020) zu zustimmen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

16.06.2020

Sozialausschuss

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

17.06.2020

Haupt- und Finanzausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen