Betreff
Gaskonzessionsvertrag
Vorlage
GVER/022/2014
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

  Der Gaskonzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Hohenstein und der Süwag Energie AG endet am 31.12.2014.

Am 17.12.2012 wurde die Bekanntmachung nach § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz über das Ende des Konzessionsvertrages im Staatanzeiger veröffentlicht, sodass qualifizierte Energieversorgungsunternehmen innerhalb einer Frist von 3 Monaten eine Interessenbekundung abgeben konnten.

Innerhalb der vorgegebenen Frist haben nachfolgende Bewerber eine Interessenbekundung zur Übernahme des Erdgasnetzes abgegeben:

 

 

Mainova AG, Frankfurt am Main

Süwag Energie AG, Frankfurt am Main

 

Keine Berücksichtigung fand das Angebot der ESWE Versorgung, welches erst am 19.12.2013 und somit lange nach Ablauf der Frist eingereicht wurde.

Herr Hinkelmann, Energieberater der Gemeinde Hohenstein, hat mit Schreiben vom 26.06.2013 die beiden Bewerber zur Abgabe von Musterverträgen aufgefordert.

Nach Auswertung der Verträge hat Herr Hinkelmann zudem Gespräche mit den Bewerbern geführt.

Herr Hinkelmann hat uns nun die Musterverträge, sowie nachfolgende Einschätzung zu den Verträgen zukommen lassen:

Beide Energieunternehmen zahlen die maximale Konzessionsabgabe, die Vertragsdauer wurde von der Süwag und der Mainova auf 20 Jahre angesetzt, es besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren.

Für den Eigenbedarf der Kommune gewähren beide Betreiber einen Nachlass in Höhe von 10 % auf die jeweiligen Netznutzungsentgelte. Vor Ablauf der Gewährleistung von Baumaßnahmen wir die Möglichkeit eingeräumt, dass der künftige Netzbetreiber eine Nachbegehung durchführt und Mängel beseitigen lässt. (Hierüber und über das Sonderkündigungsrecht wird mit der Süwag eine Ergänzungsvereinbarung zum Gas-Konzessionsvertrag geschlossen).

Bauliche Veränderungen, die von der Kommune veranlasst wurden und Änderungen der gastechnischen Anlagen nach sich ziehen, werden von der Süwag für den gastechnischen Teil zu 100% übernommen. Bei der Mainova ist das Alter der Anlagen maßgebend. Im Bereich von 0 bis 5 Jahren übernimmt die Mainova 50 % der gastechnischen Änderungen oder die gastechnischen Änderungen zu 100 % und die Kommune die vollen Erdarbeiten. Bei Anlagen, die älter als 5 Jahre sind übernimmt die Mainova die Änderungskosten zu 100%.

Von der Mainova wurde weiterhin ein „Kommunales Dienstleistungsangebot im Bereich Energieeffizienz“ unterbreitet, welches eine Vielzahl von Optionen rund um das Thema Energie beinhaltet.

Als Fazit gibt Herr Hinkelmann an, dass beide Vertragsentwürfe eine nahezu gleichwertige Situation erkennen lassen. Lediglich bei den Änderungen bietet die Süwag einen leichten Vorteil.

Bei der Bewertung der Praktikabilität des künftigen Netzbetriebes sieht Herr Hinkelmann positivere Ansatzpunkte für die Süwag, weil sie vor Ort ist und das Netz kennt. Die Mainova hat entweder einen längeren Anreiseweg oder müsste  sich Dienstleistungen vor Ort einkaufen.

Aufgrund der Einschätzungen von Herrn Hinkelmann bezüglich der Praktikabilität, sowie dem leichten Vorteil im Vertragswerk wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, mit dem bisherigen Vertragspartner Süwag Energie AG einen neuen Gaskonzessionsvertrag, sowie die Ergänzungsvereinbarung ab dem 01.01.2015 zu schließen.

 

 


Vertragsentwurf

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt dem Gaskonzessionsvertrag in der vorgelegten Form zu

 


08.09.2014                                         Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/050/2014 (Gaskonzessionsvertrag) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 

01.10.2014

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen