Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2021 – 2022, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwassereinleitung und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung beauftragt.
Es ergeben sich dadurch für die Jahre 2021 – 2022 folgende Änderung:
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2019 – 2020 |
2021 - 2022 |
Niederschlagswasser |
0,48 |
0,46 |
Schmutzwasser |
2,96 |
3,35 |
Die Gebührenkalkulation und die
entsprechende Satzungsänderung sind als Anlage beigefügt.
Gebührenkalkulation
Änderungssatzung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der
Entwässerungssatzung in der vorgelegten Form zu.
18.11.2020 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/085/2020 (Änderung der Entwässerungssatzung)
in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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02.12.2020 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |