Betreff
Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenstein
Vorlage
GVER/025/2020
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2021 – 2022, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwassereinleitung und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung beauftragt.

 

Es ergeben sich dadurch für die Jahre 2021 – 2022 folgende Änderung:

 

 

 

2019 – 2020

 

 

2021 - 2022

 

Niederschlagswasser

 

 

0,48

 

0,46

 

Schmutzwasser

 

 

2,96

 

3,35

 

Die Gebührenkalkulation und die entsprechende Satzungsänderung sind als Anlage beigefügt.

 


Gebührenkalkulation

Änderungssatzung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Entwässerungssatzung in der vorgelegten Form zu.

  


18.11.2020

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/085/2020 (Änderung der Entwässerungssatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

02.12.2020

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen