Inhalt
und Umfang dieses Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Es geht hierbei um die
Prüfung des elften doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.
Im
Vordergrund der Prüftätigkeit stand nicht die Feststellung einzelner Mängel,
sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes
aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die
Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des
Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und
Realisierung von Maßnahmen aufzeigen zu können.
Für
die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO).
Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die
Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.
Der vorliegende Schlussbericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsamt
eigenverantwortlich und unabhängig erstellt.
Schlussbericht 2018
Schlussbericht 2018 Anlage 1
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt das Prüfergebnis der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.
16.12.2020 |
Gemeindevorstand |
Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die
Vorlage A1/096/2020 (Jahresrechnung 2018) in der vorgelegten Form zur
Kenntnis zu nehmen und dem Gemeindevorstand Entlastung zu erteilen. |
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einstimmig
beschlossen |
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24.02.2021 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |