Wie bereits in Vorlage GVER/013/2021 (Haushaltskorrekturen) erläutert musste zum notwendigen Haushaltsausgleich eine Erhöhung der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer vorgenommen werden.
Auf Anraten der Kommunalaufsicht soll in diesem Zusammenhang, wie in den Kommunen Bad Schwalbach, Taunusstein und Aarbergen, eine Hebesatzsatzung erlassen werden.
Dies hat unter anderem den Vorteil, dass der Vollzug mit in Kraft treten der Satzung umgesetzt werden kann und nicht auf die Genehmigung der Haushaltssatzung gewartet werden muss.
Im Anhang finden Sie den Entwurf der Hebesatzsatzung. Der Satzungsentwurf basiert auf der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
Satzungsentwurf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Hebesatzsatzung in der vorgelegten Form zu.
02.06.2021 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand empfiehlt
der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein der Vorlage A1/042/2021
(Hebesatzsatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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23.06.2021 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |