Betreff
Errichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Erstellung der Haushalte seit 2015 (Antrag CDU-Fraktion)
Vorlage
AN/019/2021
Art
Antrag

Gemäß § 50 Abs. 2 HGO wird ein Akteneinsichtsausschuss zum Verwaltungshandeln in der Angelegenheit „Haushaltsaufstellung der Haushalte seit 2015“ eingerichtet. Als Akteneinsichtsausschuss wird der Haupt- und Finanzausschuss bestimmt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 


Gemäß § 50 Abs. 2 HGO wird ein Akteneinsichtsausschuss zum Verwaltungshandeln in der Angelegenheit „Haushaltsaufstellung der Haushalte seit 2015“ eingerichtet. Als Akteneinsichtsausschuss wird der Haupt- und Finanzausschuss bestimmt.