Siehe Anlage
Anlagenverzeichnis:
1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die
geprüften Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 umgehend der
Gemeindevertretung vorzulegen, spätestens zur ersten Sitzung der
Gemeindevertretung im Jahr 2015
2.
Sofern die in Antrag 1 genannte Frist nicht eingehaltenwird, ist für
jedes der beiden Haushaltsjahre gesondert darzustellen:
a.) Wann wurde der Jahresabschluss zur Prüfung beim zuständigen
Rechnungsprüfungsamt
eingereicht?
b) Welche Hinderungsgründe haben zu der eingetretenen
Verletzung der
Vorlagefristen
geführt?
c) Wann wird der geprüfte Jahresabschluss der
Gemeindevertretung zur
Beschlussfassung
vorgelegt?