Betreff
Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Hohenstein zum 31.12.2011 sowie zum 31.12.2012
Vorlage
AN/007/2014
Art
Antrag

Siehe Anlage


Anlagenverzeichnis:

 


1.    Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die geprüften Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 umgehend der Gemeindevertretung vorzulegen, spätestens zur ersten Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2015

 

2.  Sofern die in Antrag 1 genannte Frist nicht eingehaltenwird, ist für jedes der beiden Haushaltsjahre gesondert darzustellen:

                a.)          Wann wurde der Jahresabschluss zur Prüfung beim zuständigen                                                           Rechnungsprüfungsamt eingereicht?

                b)           Welche Hinderungsgründe haben zu der eingetretenen Verletzung der

                               Vorlagefristen geführt?

                c)            Wann wird der geprüfte Jahresabschluss der Gemeindevertretung zur

                               Beschlussfassung vorgelegt?