Betreff
Quartalsbericht
Vorlage
GVER/001/2015
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Wie bereits zum Quartalsbericht 03/2014 erwähnt, ist nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Zur Überprüfung des jährlichen Abbaupfades hat die Kommunalaufsicht in der Begleitverfügung zur Haushaltsgenehmigung 2014 der Gemeinde zur Auflage gemacht ihr regelmäßig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu berichten, jeweils bis zum Ablauf eines Monats nach Quartalsende (beginnend mit dem 3. Quartal 2014).

 

Im beigefügten Quartalsbericht 4/2014 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den gebuchten Ist-Werten Im Zeitraum 01.01. - 31.12.2014 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.

 

Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen und die Abschreibungen waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Quartalsberichtes noch nicht gebucht.

 

Im Ansatz für Kostenersatzleistungen und –erstattungen und im Ansatz für Zuweisungen/Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen ist jeweils der Betrag für die Verrechnung des § 28 HKJHG enthalten, die in 2014 nicht mehr verrechnet wurden.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mehreinahmen durch Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2014 gemäß Haushaltssatzung auf 7 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.12. in Höhe von 3.250.824,29 EUR in Anspruch genommen.

 

 


Quartalsbericht

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum dritten Quartal 2014 zur Kenntnis


26.01.2015                                             Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/002/2015 (Quartalsbericht) in der vorgelegten Form zuzustimmen

 

Einstimmig zugestimmt

 

 

04.02.2015                                             Haupt- und Finanzausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen