AERg
Anlagenverzeichnis:
Die Gemeindevertretung fordert den
Gemeindevorstand auf kurzfristig – bis spätestens 30. Juni 2024 - folgende
Fragen ausführlich schriftlich zu beantworten und die dazugehörigen Unterlagen
vorzulegen:
1.
Welche
Fachplanungen wurden bereits im Jahr 2022 vorgenommen und welche Unterlagen
liegen dem Gemeindevorstand hierzu vor?
2.
Wie
weit ist das 2022 eingeleitet Planfeststellungsverfahren fortgeschritten?
3.
Welche
Kosten sind bisher im Rahmen der Planung des zentralen Hochbehälters
angefallen?
a.
Es
sind alle Kosten detailliert aufzuführen.
b.
Welche
Mittel wurden in den Haushalten dazu vorgesehen?
4.
Welche
Leistungen externer Dienstleister/Büros wurden seit dem Beschluss der
Gemeindevertretung im Dezember 2021 in Anspruch genommen?
a.
Welche
Unterlagen der Dienstleister/Büros wurden wann dem Gemeindevorstand bereits zur
Verfügung gestellt?
5.
Welche
Aktivitäten hat der Gemeindevorstand seit Beschlussfassung im Jahr 2021
unternommen?
6.
Wann
hat der Gemeindevorstand die Entscheidung getroffen zunächst eine Anbindung an
den Hochbehälter in Born und eine Brunnensanierung in das Projekt einbinden zu
lassen?
a.
Auf
welcher Grundlage erfolgte diese Entscheidung?
b.
Von
wann bis wann wurde diese Prüfung von wem vorgenommen?
c.
Welche
Kosten sind für diese Prüfung entstanden?
d.
Welche
Gründe habe zu welchem Ergebnis geführt?
e.
Wann
wurden die Hohensteiner Gremien über diese Änderung informiert?
7.
Mit
welcher Baukostensumme kalkuliert der Gemeindevorstand aktuell nachdem bereits
im Jahr 2022 Investitionskosten von 5 Millionen Euro in Aussicht gestellt
wurden?
8.
Wie
werden sich diese Kosten auf den Wasserpreis niederschlagen?
9.
Wann
wird mit dem Bau des zentralen Hochbehälters begonnen?
10. Wie wirkt sich diese Verzögerung auf die
Wasserversorgung der Gemeinde Hohenstein aus?
