Betreff
Wegeeinziehung, Flur 52, Flurstück 43, Pfaffengewann in Hohenstein-Breithardt
Vorlage
GVER/002/2015
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Mit Urkundenrolle Nr.- 342/2012 vom 10.09.2012 wurde der Tauschvertrag  Emich / Gemeinde Hohenstein vollzogen. Der Flächentausch wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens “1. Änderung des Sportplatzes Langenacker“ erforderlich. Hierbei handelt es sich um die Verbreiterung der heutigen Feuerwehrzufahrt.

 

Die Familie Emich ist Eigentümer der Parzelle Flur 50, Flurstück 35/5 und hatte seinerzeit einer Zufahrtverbreiterung zugestimmt, wenn sie eine flächengleiche Parzelle an anderer Stelle zur landwirtschaftlichen Nutzung übertragen erhält.

Zwischen den Ackerlandparzellen Pfaffengewann (Eigentümer Emich) liegt die Wegeparzelle Flur 52, Flurstück 43, der Landwirt hat diese Fläche im Tausch erhalten.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz ist die Einziehung der Wegeparzelle durch öffentliche Bekanntmachung anzukündigen.

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung die Wegeeinziehung in der Gemarkung Breithardt, Flur 52, Flurstück 43, zu beschließen.

 

 

 

 

 

 


Lageplan 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Wegeeinziehung in der Gemarkung Breithardt, Flur 52 Flurstück 43 (Pfaffengewann).


17.12.2014

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A3/080/2014 (Wegeeinziehung in der Gemarkung Breithardt, Flur 52 Flurstück 43 / Pfaffengewann) in der vorgelegten Form zu.

einstimmig beschlossen

 

 

16.03.2015

Ausschuss für Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und Fremdenverkehr

Wird mündlich vorgetragen

 

18.03.2015

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen