Mit Urkundenrolle Nr.- 342/2012 vom 10.09.2012 wurde der Tauschvertrag Emich / Gemeinde Hohenstein vollzogen. Der Flächentausch wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens “1. Änderung des Sportplatzes Langenacker“ erforderlich. Hierbei handelt es sich um die Verbreiterung der heutigen Feuerwehrzufahrt.
Die Familie Emich ist Eigentümer der Parzelle Flur 50, Flurstück 35/5 und hatte seinerzeit einer Zufahrtverbreiterung zugestimmt, wenn sie eine flächengleiche Parzelle an anderer Stelle zur landwirtschaftlichen Nutzung übertragen erhält.
Zwischen den Ackerlandparzellen Pfaffengewann (Eigentümer Emich) liegt die Wegeparzelle Flur 52, Flurstück 43, der Landwirt hat diese Fläche im Tausch erhalten.
Gemäß § 6 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz ist die Einziehung der Wegeparzelle durch öffentliche Bekanntmachung anzukündigen.
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung die Wegeeinziehung in der Gemarkung Breithardt, Flur 52, Flurstück 43, zu beschließen.
Lageplan
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Wegeeinziehung in der Gemarkung Breithardt, Flur 52 Flurstück 43 (Pfaffengewann).
17.12.2014 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage
A3/080/2014 (Wegeeinziehung in der Gemarkung Breithardt, Flur 52 Flurstück 43
/ Pfaffengewann) in der vorgelegten Form zu. |
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einstimmig beschlossen |
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16.03.2015 |
Ausschuss für
Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und Fremdenverkehr |
Wird mündlich vorgetragen |
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18.03.2015 |
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Wird mündlich vorgetragen |