Durch die Aufweitung des Bestandes der Straße „Im Hartgesfeld“ zur Erschließung der Bauflächen im Hartgesfeld II, konnte der Bestand aufgrund mangelhafter Bausubstanz nicht gesichert werden. Abbrüche an den Schnittkannten der Asphaltdecke und ausgehende Netzrisse mussten behoben werden. Dies schlägt sich in den Massenpositionen des Leistungsverzeichnisses nieder und begründet die Mehrkosten.
keine
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein genehmigt die auf dem Sachkonto 12.02.01/2092.842852 (Straßenbau Hartgesfeld II Burg-Hohenstein, 2. Bauabschnitt) entstandenen Kosten in Höhe von 9.436,05 € als üpl-Ausgabe.
09.03.2015 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage
A3/012/2015 (Genehmigung ÜPL/APL) in der vorgelegten Form zu beschließen. |
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einstimmig beschlossen |
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18.03.2015 |
Haupt- und Finanzausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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