Bei den Vorstellungsgesprächen zur Einstellung eines/einer Nachfolger/in für die Leitung der Haupt- und Finanzabteilung ist aufgefallen, dass, entgegen der gemeinsamen Absprache aller Fraktionen im Haupt- und Finanzausschuss, kein Beschluss gefasst wurde, die Stelle von A11 auf A13 zu ändern. Der kw-Vermerk bleibt bestehen.
Dies sollte jetzt möglichst zeitnah angepasst werden, um eine Einstellung vornehmen zu können.
Da der Stellenplan in § 7 der Haushaltssatzung geregelt ist, muss auch die Haushaltssatzung entsprechend angepasst werden.
Geänderter Stellenplan 2025
Geänderte Haushaltssatzung 2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung des Stellenplans und der Haushaltssatzung 2025 in der vorgelegten Form zu.
|
26.02.2025 |
Gemeindevorstand |
|
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/018/2025
(Änderung Stellenplan und Haushaltssatzung 2025) in der vorgelegten Form
zuzustimmen. |
|
|
einstimmig beschlossen |
|
|
|
|
