Betreff
Kindertagesstätte Born - Ganztagsbetreuung
Vorlage
GVER/003/2025
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

In der Kindertagesstätte Born fand bis 31.07.2024 zuletzt eine Ganztagsbetreuung bis 15.00 Uhr statt.

Aufgrund der geringen Auslastung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung die Ganztagsbetreuung zum 01.08.2024 (Beginn neues Kita-Jahr) eingestellt.

Mit E-Mail vom 13.01.2025 hat sich die Vorsitzende des Elternbeirates der Kindertagesstätte Born an die Gemeindeverwaltung gewandt. Von Seiten des Elternbeirats wurde eine verbindliche Umfrage zur Ganztagsbetreuung ausgeführt. Zum Zeitpunkt Januar 2025 haben sich die Personenberechtigten von 8 Kindern verpflichtend für die Ganztagsbetreuung geäußert.

Um verwaltungsseitige die Vorgehensweise zur Einführung einer Nachmittagsbetreuung einzuhalten, wurde eine verbindliche Abfrage zur Anmeldung an einer Nachmittagsbetreuung getätigt unter Angabe der hierfür entstehenden Gebühren und Entgelte durchgeführt.

Nach Ablauf der Frist (19.02.2025) lagen der Verwaltung 11 Anmeldungen vor. Eine weitere Anmeldung ist am 20.02.2025 per E-Mail eingegangen. Somit wären zum Start des Kita-Jahres 01.08.2025 11 Kinder verbindlich angemeldet. Ein weiteres Kind wird zum 01.09.2025 in der Kindertagesstätte Born aufgenommen werden.

Eine Vorgabe zur Einführung bzw. Erweiterung der Nachmittagsbetreuung war eine Mindestanzahl von teilnehmenden Kindern, welche bei 10 lag. Gemäß der Abfrage wäre diese Voraussetzung gegeben.

Für die Ganztagsbetreuung wären ab 01.08.2025 folgende Betreuungsgebühren zu entrichten:

Kinder U3                        monatlich 328,88 € x 3 Kinder   =    986,64 €/Monat

Kind U3              monatlich 164,44 € x 1 Kind                       =    164,44 €/Monat

Kinder Ü3                        monatlich   66,31 € x 7 Kinder    =    464,14 €/Monat

Mehreinnahmen (Stand 01.08.2024)                                     = 1.615,22 €/Monat.

Dem gegenüber stehen Mehrausgaben in Höhe von aktuell 1.992,74 €/Monat für eine benötigte Fachkraft (gemäß voraussichtlicher Berechnung im Stundenrahmen von 17-20 Wochenstunden).

Unter der Maßgabe, dass 11 Kinder verbindlich angemeldet wurden, schlägt die Gemeindeverwaltung vor die Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte Born zum 01.08.2025 von 13.30 Uhr auf 15.00 Uhr (5-Tage-Woche) zu erweitern.

Der Personalrat ist hinsichtlich Angleichung der Arbeitszeit aufgrund Umstrukturierung informiert.

 

 


Keine Anlage


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Ganztagsbetreuung bis 15.00 Uhr in der Kindertagesstätte Born ab dem neuen Kindergartenjahr zu.

 


26.02.2025

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage: A1/006/2025 (Kindertagesstätte Born - Ganztagsbetreuung) in der vorgelegten Form zu.

 

einstimmig beschlossen

 

 

25.03.2025

Sozialausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

26.03.2025

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen