Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist
die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Im beigefügten Quartalsbericht 2/2024 werden die Planansätze des
Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.12.2024
gegenübergestellt.
Der Quartalsbericht zeigt auf, dass das ordentliche Ergebnis zum 31.12.
um 664.041,67 Euro besser ist, als das ursprünglich geplante Ergebnis.
Die Erträge aus Einkommen- und Umsatzsteueranteilen sind bis zum vierten
Quartal gebucht. Die Spitzabrechnung erfolgt noch.
Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und
Säumniszuschläge.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2024 gemäß Haushaltssatzung
auf 2 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.12. in Höhe von
0,00 Euro in Anspruch genommen.
Eine Erläuterung der Ergebnisse ist in der Anlage beigefügt. Erstmal erfolgt
dies aus dem neuen Programm.
Zukünftig werden die Quartalsberichte zum 30.06. und 30.09. erfolgen, um
eine eventuelle Einflussnahme zu gewährleisten.
Bericht
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum 31.12.2024 zur Kenntnis.
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26.02.2025 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand empfiehlt
der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A1/014/2025
(Quartalsbericht zum 31.12.2024) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu
nehmen. |
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Zur Kenntnis genommen |
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26.03.2025 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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