Betreff
Quartalsbericht zum 31.12.2024
Vorlage
GVER/005/2025
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

Im beigefügten Quartalsbericht 2/2024 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.12.2024 gegenübergestellt.

Der Quartalsbericht zeigt auf, dass das ordentliche Ergebnis zum 31.12. um 664.041,67 Euro besser ist, als das ursprünglich geplante Ergebnis.

Die Erträge aus Einkommen- und Umsatzsteueranteilen sind bis zum vierten Quartal gebucht. Die Spitzabrechnung erfolgt noch.

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2024 gemäß Haushaltssatzung auf 2 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.12. in Höhe von 0,00 Euro in Anspruch genommen. 

Eine Erläuterung der Ergebnisse ist in der Anlage beigefügt. Erstmal erfolgt dies aus dem neuen Programm.

Zukünftig werden die Quartalsberichte zum 30.06. und 30.09. erfolgen, um eine eventuelle Einflussnahme zu gewährleisten.

 

 


Bericht


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum 31.12.2024 zur Kenntnis. 

 


26.02.2025

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A1/014/2025 (Quartalsbericht zum 31.12.2024) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu nehmen.

Zur Kenntnis genommen

26.03.2025

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen