Betreff
Beitritt der Hochschulstadt Idstein zur EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs-GmbH & Co. KG
Vorlage
GVER/016/2025
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die EnergieRegion Taunus-Goldener Grund GmbH & Co. KG (im Folgenden „ERT“) wurde im Jahr 2014 durch die neun Gesellschafterkommunen Bad Camberg, Bad Schwalbach, Aarbergen, Heidenrod, Hohenstein, Hünfelden, Hünstetten, Niedernhausen und Weilrod als Gesellschafter der kommunalen Holdinggesellschaft EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs-GmbH & Co.KG (im Folgenden „BERT“) einerseits und der Süwag Energie AG (im Folgenden „Süwag“) andererseits gegründet. Die ERT wird seither erfolgreich betrieben. Die im Eigentum der ERT stehenden Stromversorgungsnetze in den Gebieten der Gesellschafterkommunen der BERT sind an die Syna GmbH (dem Tochterunternehmen der Süwag) verpachtet, die mithin Netzbetreiberin des Stromnetzes der ERT ist.

Die vertraglichen Strukturen von BERT und ERT sehen (jeweils) die Möglichkeit der Erweiterung der Gesellschaften vor. Bereits seit letztem Jahr laufen Gespräche mit dem Lenkungskreis der ERT, der Syna und der Süwag sowie der Hochschulstadt Idstein über einen Beitritt von Idstein als weitere Gesellschafterkommune der BERT. Geplant ist, dass im Zuge eines Beitritts der Hochschulstadt Idstein das Eigentum am dortigen Stromversorgungsnetz auf die ERT übertragen wird und dieses dann ebenfalls an die Syna verpachtet wird.

Am 07.10.2024 fand hierzu für alle Stadtverordneten der Gesellschafterkommunen und der Hochschulstadt Idstein eine Informationsveranstaltung in Bad Camberg statt. Auf dieser wurde ein Beitritt der Hochschulstadt Idstein als grundsätzlich positiv beurteilt. In der Folgezeit hat die Hochschulstadt Idstein in Begleitung der Kanzlei BBH (Becker Büttner Held) die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen sowie die Planung der Umsetzung der Beitrittsmöglichkeiten weitergehend prüfen lassen.

Auf Grund einer Änderung im Einkommensteuergesetz wurde die Transaktionsstruktur zur Umsetzung eines Beitritts im Vergleich zu der Darstellung im Rahmen der vorgenannten Informationsveranstaltung im Oktober 2024 noch einmal angepasst und im Ergebnis deutlich vereinfacht. Die Gründung einer Idsteiner Netzgesellschaft zur nachfolgenden Verschmelzung mit der ERT ist nach der neuen Transaktionsstruktur nicht mehr erforderlich. Wie bisher ist vorgesehen, dass das Stromnetz im Stadtgebiet Idstein (sowie weitere umliegende Mittelspannungsleitungen, deren Übertragung auf die ERT eine spätere Netzentflechtung vereinfacht) unmittelbar bei Eigentumserwerb durch die ERT an die Syna (zurück-)verpachtet wird. Die Verantwortlichkeit für den technischen Netzbetrieb bleibt damit unverändert bei der Syna.

Die weitergehende Prüfung der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen hat die Einschätzungen einer positiven Umsetzbarkeit des Vorhabens bestätigt und zeigt auf, dass eine Wirtschaftlichkeit für die Kommunalisierung des Idsteiner Stromnetzes und einer Integration in die (B)ERT grundsätzlich weiterhin gegeben ist.

Die Hochschulstadt Idstein möchte nun der BERT als zehnte Gesellschafterkommune beitreten. Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Idstein hat in einer Sitzung am 22. Mai 2025 dem Vorhaben zugestimmt.

Der zum Beitritt der Hochschulstadt Idstein zu fassende Gesellschafterbeschluss ist als Anlage 3, der zu unterzeichnende Nachtrag zum Konsortialvertrag nebst Vertragsanlagen als Anlage 4 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es sich im Wesentlichen lediglich um Nachträge bzw. Anpassungen bereits bestehender Verträge unter Berücksichtigung des Beitritts der Hochschulstadt Idstein und dem Erwerb der betreffenden Stromversorgungsanlagen durch die ERT.

Die wesentlichen Informationen zum Transaktionsmodell, der Finanzierungsstruktur sowie der Geschäftsstruktur können dem als Anlage 1 beiliegenden Sachstandsbericht entnommen werden. Als wesentliche Eckpunkte können dabei festgehalten werden:

Die Hochschulstadt Idstein wird zum 01.01.2026 der BERT als weitere Gesellschafterin beitreten.

Die Übertragung des Eigentums am Stromversorgungsnetz im Stadtgebiet Idstein nebst einiger umliegender Mittelspannungsanlagen von der Syna auf die ERT erfolgt aus systemtechnischen Gründen seitens der Syna bereits zum 01.11.2025. Ab dem gleichen Zeitpunkt werden die Stromversorgungsanlagen (ebenfalls) von der ERT an die Syna verpachtet. Der für die Übertragung des Stromnetzes von der ERT an die Syna zu zahlende Kaufpreis wird jedoch erst am 16.01.2026 und somit erst nach Beitritt der Hochschulstadt Idstein zur Zahlung fällig.

Der kalkulatorische Restbuchwert des Idsteiner Netzes mit Stichtag 31. Dezember 2024 beträgt
€ 12,3 Mio. Unter Berücksichtigung der mit einzubeziehenden Mittelspannungsleitungen der Umgebung sowie der Anlagen im Bau, der in 2025 erwarteten Investitionen und der hiervon abzuziehenden Abschreibungen für 2025 ergibt sich ein Kaufpreis in Höhe von insgesamt ca. € 13,2 Mio., der von der ERT an die Syna entrichtet werden muss. Auf Grund der Aufteilung der Gesellschafteranteile innerhalb der ERT (51 % BERT und 49 % Süwag) und auf Grund der nach den aktuellen Festlegungen der Regulierungsbehörde optimalen Eigenkapitalquote in Höhe von 40 %, die jeweils zur Hälfte von den Gesellschaftern der ERT zu erbringen ist, ergibt sich ein Eigenkapitalanteil in Höhe von 20 % für die BERT und damit in Höhe von ca. € 2,8 Mio. Dieser Betrag wird – vorbehaltlich etwaiger Anpassungen durch die finanzierende Bank – von der BERT als Kredit aufgenommen, der durch eine Bürgschaft in Höhe von 80 % von der Hochschulstadt Idstein (mithin ca. € 2,24 Mio.) gesichert wird. Die Hochschulstadt Idstein erhält hierfür eine Avalprovision in Höhe von 0,5 % pro Jahr. Bei Gründung von BERT und ERT im Jahr 2014 wurde hinsichtlich aller beteiligter Kommunen entsprechend verfahren.

Von der Kanzlei BBH wurde eine von der Hochschulstadt Idstein beizubringende Gesellschaftseinlage in Höhe von € 206.000 ermittelt; dies entspricht einem Anteil von 14,52 % an der BERT.

Auf Grund der u. a. vor dem Hintergrund der in Deutschland angestrebten Energiewende notwendigen weitergehenden Modernisierungen der Stromnetzte sind in den Stromnetzen perspektivisch hohe Investitionen erforderlich. Die Regulierung des Stromnetzbetriebs und das bestehende Pachtmodell gewährleisten jedoch, dass diese Investitionen refinanziert werden können.

Die künftig zu erwartenden Investitionen betreffen – ungeachtet des Beitritts der Hochschulstadt Idstein – auch die übrigen Netze in den Gebieten der Gesellschafterkommunen der BERT. Das Finanzierungsmodell ist identisch.

Zwar erhöht sich durch den Beitritt der Hochschulstadt Idstein das Investitionsvolumen in das (künftige) Netz der ERT insgesamt. Allerdings vergrößert sich durch den Beitritt der Hochschulstadt Idstein und dem damit verbundenen Erwerb bzw. der Verpachtung eines weiteren Netzes nebst umliegender Mittelspannungsanlegen auch das Netzgebiet der ERT insgesamt, was insbesondere zu Synergievorteilen führt. Zudem werden die Verwaltungskosten der BERT künftig durch mehr Gesellschafterkommunen getragen. Zugleich wird die vereinbarte Umsetzung der technischen Netztrennung vereinfacht.

  


Anlage 1 – Sachstandsbericht                                                                                                                                              

Anlage 2 – Business-Case Idstein

Anlage 3 – Gesellschafterbeschluss BERT

Anlagenkonvolut 4 – Vertragspaket:

·      Nachtragsvereinbarung Konsortialvertrag Gesellschafter BERT mit folgenden Anlagen:

§  Nachtragsvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag der BERT

§  Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung

§  Nachtragsvereinbarung zum Konsortialvertrag BERT – Süwag mit Anlagen:

o  Netzkaufvertrag

o  Nachtrag Pachtvertrag-

o  Zustimmungserklärung Übertragung Konzessionsvertrag Idstein

Anlage 5 – Wirtschaftsplan 2025 ERT

Anlage 6 – Langfristplan 2025 ERT

Anlage 7 – Konsortialvertrag BERT

Anlage 8 – Gesellschaftsvertrag BERT

 

 


1.         Der Sachstandsbericht (Anlage 1) sowie der Business-Case (Anlage 2) zur Beteiligung der Hochschulstadt Idstein an der EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs-GmbH & Co. KG (BERT) wird zur Kenntnis genommen.

2.         Auf Grundlage des Sachstandberichts (Anlage 1) sowie des Business-Case (Anlage 2) wird zum Beitritt der Hochschulstadt Idstein zur BERT (Anlage 3) sowie zur Unterzeichnung der beiliegenden Verträge (Anlage 4) die Zustimmung erteilt.

3.         Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Zuge des Beitritts der Hochschulstadt Idstein zur BERT (Ziff. 2 dieser Beschlussvorlage) für den Anteil der Hochschulstadt Idstein an der BERT in Höhe von 14,52 % von der Hochschulstadt Idstein eine Eigenkapitaleinlage i. H. v. € 206.000 in die BERT einzubringen ist.

4.         Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Hochschulstadt Idstein zur Absicherung der Finanzierung der anteiligen Eigenkapitalquote für den Kauf des Stromnetzes im Gebiet der Hochschulstadt Idstein durch die EnergieRegion Taunus-Goldener Grund GmbH & Co. KG (ERT), eine Bürgschaft in Höhe von bis zu € 2.240.000 zugunsten der BERT bestellen wird.

5.         Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse Ziff. 2 bis 4 erforderlichen Erklärungen abzugeben bzw. die erforderlichen Verträge zu zeichnen.

6.         Die vorgenannten Beschlüsse gelten vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassungen aller weiterer Gesellschafterkommunen der BERT und der Gesellschafterversammlungen der BERT und der ERT.

 


30.07.2025

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein folgenden Beschluss:

1.         Der Sachstandsbericht (Anlage 1) sowie der Business-Case (Anlage 2) zur Beteiligung der Hochschulstadt Idstein an der EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs-GmbH & Co. KG (BERT) wird zur Kenntnis genommen.

2.         Auf Grundlage des Sachstandberichts (Anlage 1) sowie des Business-Case (Anlage 2) wird zum Beitritt der Hochschulstadt Idstein zur BERT (Anlage 3) sowie zur Unterzeichnung der beiliegenden Verträge (Anlage 4) die Zustimmung erteilt.

3.         Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Zuge des Beitritts der Hochschulstadt Idstein zur BERT (Ziff. 2 dieser Beschlussvorlage) für den Anteil der Hochschulstadt Idstein an der BERT in Höhe von 14,52 % von der Hochschulstadt Idstein eine Eigenkapitaleinlage i. H. v. € 206.000 in die BERT einzubringen ist.

4.         Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Hochschulstadt Idstein zur Absicherung der Finanzierung der anteiligen Eigenkapitalquote für den Kauf des Stromnetzes im Gebiet der Hochschulstadt Idstein durch die EnergieRegion Taunus-Goldener Grund GmbH & Co. KG (ERT), eine Bürgschaft in Höhe von bis zu € 2.240.000 zugunsten der BERT bestellen wird.

5.         Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse Ziff. 2 bis 4 erforderlichen Erklärungen abzugeben bzw. die erforderlichen Verträge zu zeichnen.

6.         Die vorgenannten Beschlüsse gelten vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassungen aller weiterer Gesellschafterkommunen der BERT und der Gesellschafterversammlungen der BERT und der ERT.

Einstimmig zugestimmt

27.08.2025

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen