Die EnergieRegion Taunus-Goldener Grund GmbH &
Co. KG (im Folgenden „ERT“) wurde im Jahr 2014 durch die neun
Gesellschafterkommunen Bad Camberg, Bad Schwalbach, Aarbergen, Heidenrod,
Hohenstein, Hünfelden, Hünstetten, Niedernhausen und Weilrod als Gesellschafter
der kommunalen Holdinggesellschaft EnergieRegion Taunus-Goldener Grund
Beteiligungs-GmbH & Co.KG (im Folgenden „BERT“) einerseits und der Süwag
Energie AG (im Folgenden „Süwag“) andererseits gegründet. Die ERT wird seither
erfolgreich betrieben. Die im
Eigentum der ERT stehenden Stromversorgungsnetze in den Gebieten der
Gesellschafterkommunen der BERT sind an die Syna GmbH (dem Tochterunternehmen
der Süwag) verpachtet, die mithin Netzbetreiberin des Stromnetzes der ERT ist.
Die vertraglichen Strukturen von BERT und ERT sehen
(jeweils) die Möglichkeit der Erweiterung der Gesellschaften vor. Bereits seit
letztem Jahr laufen Gespräche mit dem Lenkungskreis der ERT, der Syna und der
Süwag sowie der Hochschulstadt Idstein über einen Beitritt von Idstein als
weitere Gesellschafterkommune der BERT. Geplant ist, dass im Zuge eines
Beitritts der Hochschulstadt Idstein das Eigentum am dortigen
Stromversorgungsnetz auf die ERT übertragen wird und dieses dann ebenfalls an
die Syna verpachtet wird.
Am 07.10.2024 fand hierzu für alle Stadtverordneten
der Gesellschafterkommunen und der Hochschulstadt Idstein eine
Informationsveranstaltung in Bad Camberg statt. Auf dieser wurde ein Beitritt
der Hochschulstadt Idstein als grundsätzlich positiv beurteilt. In der
Folgezeit hat die Hochschulstadt Idstein in Begleitung der Kanzlei BBH (Becker
Büttner Held) die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen sowie die
Planung der Umsetzung der Beitrittsmöglichkeiten weitergehend prüfen lassen.
Auf Grund einer Änderung im Einkommensteuergesetz
wurde die Transaktionsstruktur zur Umsetzung eines Beitritts im Vergleich zu
der Darstellung im Rahmen der vorgenannten Informationsveranstaltung im Oktober
2024 noch einmal angepasst und im Ergebnis deutlich vereinfacht. Die Gründung
einer Idsteiner Netzgesellschaft zur nachfolgenden Verschmelzung mit der ERT
ist nach der neuen Transaktionsstruktur nicht mehr erforderlich. Wie bisher ist
vorgesehen, dass das Stromnetz im Stadtgebiet Idstein (sowie weitere umliegende
Mittelspannungsleitungen, deren Übertragung auf die ERT eine spätere
Netzentflechtung vereinfacht) unmittelbar bei Eigentumserwerb durch die ERT an
die Syna (zurück-)verpachtet wird. Die Verantwortlichkeit für den technischen
Netzbetrieb bleibt damit unverändert bei der Syna.
Die weitergehende Prüfung der rechtlichen und
finanziellen Voraussetzungen hat die Einschätzungen einer positiven
Umsetzbarkeit des Vorhabens bestätigt und zeigt auf, dass eine
Wirtschaftlichkeit für die Kommunalisierung des Idsteiner Stromnetzes und einer
Integration in die (B)ERT grundsätzlich weiterhin gegeben ist.
Die Hochschulstadt Idstein möchte nun der BERT als
zehnte Gesellschafterkommune beitreten. Die Stadtverordnetenversammlung der
Hochschulstadt Idstein hat in einer Sitzung am 22. Mai 2025 dem Vorhaben
zugestimmt.
Der zum Beitritt der Hochschulstadt Idstein zu
fassende Gesellschafterbeschluss ist als Anlage 3, der zu
unterzeichnende Nachtrag zum Konsortialvertrag nebst Vertragsanlagen als Anlage 4
dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es
sich im Wesentlichen lediglich um Nachträge bzw. Anpassungen bereits
bestehender Verträge unter Berücksichtigung des Beitritts der Hochschulstadt
Idstein und dem Erwerb der betreffenden Stromversorgungsanlagen durch die ERT.
Die wesentlichen Informationen zum
Transaktionsmodell, der Finanzierungsstruktur sowie der Geschäftsstruktur
können dem als Anlage 1 beiliegenden Sachstandsbericht entnommen
werden. Als wesentliche Eckpunkte können dabei festgehalten werden:
Die Hochschulstadt Idstein wird zum 01.01.2026 der
BERT als weitere Gesellschafterin beitreten.
Die Übertragung des Eigentums am
Stromversorgungsnetz im Stadtgebiet Idstein nebst einiger umliegender
Mittelspannungsanlagen von der Syna auf die ERT erfolgt aus systemtechnischen
Gründen seitens der Syna bereits zum 01.11.2025. Ab dem gleichen Zeitpunkt
werden die Stromversorgungsanlagen (ebenfalls) von der ERT an die Syna
verpachtet. Der für die Übertragung des Stromnetzes von der ERT an die Syna zu
zahlende Kaufpreis wird jedoch erst am 16.01.2026 und somit erst nach Beitritt
der Hochschulstadt Idstein zur Zahlung fällig.
Der kalkulatorische Restbuchwert des Idsteiner
Netzes mit Stichtag 31. Dezember 2024 beträgt
€ 12,3 Mio. Unter Berücksichtigung der mit einzubeziehenden
Mittelspannungsleitungen der Umgebung sowie der Anlagen im Bau, der in 2025
erwarteten Investitionen und der hiervon abzuziehenden Abschreibungen für 2025
ergibt sich ein Kaufpreis in Höhe von insgesamt ca. € 13,2 Mio., der von
der ERT an die Syna entrichtet werden muss. Auf Grund der Aufteilung der
Gesellschafteranteile innerhalb der ERT (51 % BERT und 49 % Süwag)
und auf Grund der nach den aktuellen Festlegungen der Regulierungsbehörde
optimalen Eigenkapitalquote in Höhe von 40 %, die jeweils zur Hälfte von den
Gesellschaftern der ERT zu erbringen ist, ergibt sich ein Eigenkapitalanteil in
Höhe von 20 % für die BERT und damit in Höhe von ca. € 2,8 Mio. Dieser
Betrag wird – vorbehaltlich etwaiger Anpassungen durch die finanzierende Bank –
von der BERT als Kredit aufgenommen, der durch eine Bürgschaft in Höhe von
80 % von der Hochschulstadt Idstein (mithin ca. € 2,24 Mio.)
gesichert wird. Die Hochschulstadt Idstein erhält hierfür eine Avalprovision in
Höhe von 0,5 % pro Jahr. Bei Gründung von BERT und ERT im Jahr 2014 wurde
hinsichtlich aller beteiligter Kommunen entsprechend verfahren.
Von der Kanzlei BBH wurde eine von der
Hochschulstadt Idstein beizubringende Gesellschaftseinlage in Höhe von
€ 206.000 ermittelt; dies entspricht einem Anteil von 14,52 % an der
BERT.
Auf Grund der u. a. vor dem Hintergrund der in
Deutschland angestrebten Energiewende notwendigen weitergehenden
Modernisierungen der Stromnetzte sind in den Stromnetzen perspektivisch hohe
Investitionen erforderlich. Die Regulierung des Stromnetzbetriebs und das
bestehende Pachtmodell gewährleisten jedoch, dass diese Investitionen
refinanziert werden können.
Die künftig zu erwartenden Investitionen betreffen – ungeachtet des Beitritts der Hochschulstadt Idstein –
auch die übrigen Netze in den Gebieten der Gesellschafterkommunen der BERT. Das
Finanzierungsmodell ist identisch.
Zwar erhöht
sich durch den Beitritt der Hochschulstadt Idstein das Investitionsvolumen in
das (künftige) Netz der ERT insgesamt. Allerdings vergrößert sich durch den
Beitritt der Hochschulstadt Idstein und dem damit verbundenen Erwerb bzw. der
Verpachtung eines weiteren Netzes nebst umliegender Mittelspannungsanlegen auch
das Netzgebiet der ERT insgesamt, was insbesondere zu Synergievorteilen führt.
Zudem werden die Verwaltungskosten der BERT künftig durch mehr
Gesellschafterkommunen getragen. Zugleich wird die vereinbarte Umsetzung der
technischen Netztrennung vereinfacht.
Anlage 1 – Sachstandsbericht
Anlage 2 – Business-Case Idstein
Anlage 3 – Gesellschafterbeschluss BERT
Anlagenkonvolut 4 – Vertragspaket:
·
Nachtragsvereinbarung
Konsortialvertrag Gesellschafter BERT mit folgenden Anlagen:
§ Nachtragsvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag
der BERT
§ Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung
§ Nachtragsvereinbarung zum Konsortialvertrag
BERT – Süwag mit Anlagen:
o Netzkaufvertrag
o Nachtrag Pachtvertrag-
o Zustimmungserklärung Übertragung
Konzessionsvertrag Idstein
Anlage 5 – Wirtschaftsplan 2025 ERT
Anlage 6 – Langfristplan 2025 ERT
Anlage 7 – Konsortialvertrag BERT
Anlage 8 – Gesellschaftsvertrag BERT
1. Der
Sachstandsbericht (Anlage 1) sowie der Business-Case (Anlage 2)
zur Beteiligung der Hochschulstadt Idstein an der EnergieRegion Taunus-Goldener
Grund Beteiligungs-GmbH & Co. KG (BERT) wird zur Kenntnis genommen.
2. Auf Grundlage des Sachstandberichts (Anlage 1)
sowie des Business-Case (Anlage 2) wird zum Beitritt der
Hochschulstadt Idstein zur BERT (Anlage 3) sowie zur Unterzeichnung
der beiliegenden Verträge (Anlage 4) die Zustimmung erteilt.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im
Zuge des Beitritts der Hochschulstadt Idstein zur BERT (Ziff. 2 dieser
Beschlussvorlage) für den Anteil der Hochschulstadt Idstein an der BERT in Höhe
von 14,52 % von der Hochschulstadt Idstein eine Eigenkapitaleinlage
i. H. v. € 206.000 in die BERT einzubringen ist.
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die
Hochschulstadt Idstein zur Absicherung der Finanzierung der anteiligen
Eigenkapitalquote für den Kauf des Stromnetzes im Gebiet der Hochschulstadt
Idstein durch die EnergieRegion Taunus-Goldener Grund GmbH & Co. KG (ERT),
eine Bürgschaft in Höhe von bis zu € 2.240.000 zugunsten der BERT
bestellen wird.
5. Der Gemeindevorstand der Gemeinde
Hohenstein wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse Ziff. 2 bis 4
erforderlichen Erklärungen abzugeben bzw. die erforderlichen Verträge zu
zeichnen.
6. Die vorgenannten Beschlüsse gelten
vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassungen aller weiterer
Gesellschafterkommunen der BERT und der Gesellschafterversammlungen der BERT
und der ERT.
|
30.07.2025 |
Gemeindevorstand
|
|
Der
Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein folgenden
Beschluss:
1. Der
Sachstandsbericht (Anlage 1) sowie der Business-Case (Anlage 2)
zur Beteiligung der Hochschulstadt Idstein an der EnergieRegion
Taunus-Goldener Grund Beteiligungs-GmbH & Co. KG (BERT) wird zur Kenntnis
genommen. 2. Auf Grundlage des Sachstandberichts (Anlage 1)
sowie des Business-Case (Anlage 2) wird zum Beitritt der
Hochschulstadt Idstein zur BERT (Anlage 3) sowie zur
Unterzeichnung der beiliegenden Verträge (Anlage 4) die
Zustimmung erteilt. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass
im Zuge des Beitritts der Hochschulstadt Idstein zur BERT (Ziff. 2
dieser Beschlussvorlage) für den Anteil der Hochschulstadt Idstein an der
BERT in Höhe von 14,52 % von der Hochschulstadt Idstein eine
Eigenkapitaleinlage i. H. v. € 206.000 in die BERT
einzubringen ist. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass
die Hochschulstadt Idstein zur Absicherung der Finanzierung der anteiligen
Eigenkapitalquote für den Kauf des Stromnetzes im Gebiet der Hochschulstadt
Idstein durch die EnergieRegion Taunus-Goldener Grund GmbH & Co. KG
(ERT), eine Bürgschaft in Höhe von bis zu € 2.240.000 zugunsten der BERT
bestellen wird. 5. Der Gemeindevorstand der Gemeinde
Hohenstein wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse Ziff. 2 bis
4 erforderlichen Erklärungen abzugeben bzw. die erforderlichen Verträge zu
zeichnen. 6. Die vorgenannten Beschlüsse gelten vorbehaltlich
entsprechender Beschlussfassungen aller weiterer Gesellschafterkommunen der
BERT und der Gesellschafterversammlungen der BERT und der ERT. |
|
|
Einstimmig
zugestimmt |
|
|
|
|
|
27.08.2025 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
|
Wird mündlich
vorgetragen |
|
