Betreff
Quartalsbericht zum 30.06.2025
Vorlage
GVER/018/2025
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

Im beigefügten Quartalsbericht Juni/2025 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten und auf das Jahr hochgerechneten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-30.06.2025 gegenübergestellt.

Der Quartalsbericht zeigt auf, dass das ordentliche Ergebnis zum 31.12. voraussichtlich um 226.815,47 Euro besser ist, als das ursprünglich geplante Ergebnis.

Die Erträge aus Einkommen- und Umsatzsteueranteilen sind bis zum zweiten Quartal gebucht und wurden auf das ganze Jahr hochgerechnet.

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2025 gemäß Haushaltssatzung auf 2 Mio. Euro festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 30.06 in Höhe von 0,00 Euro in Anspruch genommen.

Eine Erläuterung der Ergebnisse ist in der Anlage beigefügt.

 


Bericht zur Haushaltslage gem. § 28 GemHVO 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum 30.06.2025 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.  

 


20.08.2025

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A1/072/2025 (Quartalsbericht zum 30.06.2025) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu nehmen.

Zur Kenntnis genommen

27.08.2025

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen