Nach
den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die
Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Im
beigefügten Quartalsbericht Juni/2025 werden die Planansätze des
Haushaltsjahres den ins Soll gestellten und auf das Jahr hochgerechneten
Beträgen Im Zeitraum 01.01.-30.06.2025 gegenübergestellt.
Der
Quartalsbericht zeigt auf, dass das ordentliche Ergebnis zum 31.12.
voraussichtlich um 226.815,47 Euro besser ist, als das ursprünglich geplante
Ergebnis.
Die
Erträge aus Einkommen- und Umsatzsteueranteilen sind bis zum zweiten Quartal
gebucht und wurden auf das ganze Jahr hochgerechnet.
Bei
den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2025 gemäß Haushaltssatzung auf 2 Mio.
Euro festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 30.06 in Höhe von 0,00 Euro in
Anspruch genommen.
Eine Erläuterung der Ergebnisse
ist in der Anlage beigefügt.
Bericht zur Haushaltslage gem. § 28 GemHVO
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum 30.06.2025 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.
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20.08.2025 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand empfiehlt
der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A1/072/2025
(Quartalsbericht zum 30.06.2025) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu
nehmen. |
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Zur Kenntnis genommen |
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27.08.2025 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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