Im Juli 2025 haben die Regionalversammlung Südhessen sowie die Verbandskammer des Regionalverbands Frankfurt/Rhein-Main 2025 den Entwurf des Regionalplans beschlossen.
Der Regionalplan legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Planungsregion fest. Er ist ein überörtliches, fachübergreifendes Planwerk, in dem vielfältige, oft widerstreitende Nutzungsansprüche planerisch ausgeglichen werden.
Die Gemeinde Hohenstein hat im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, zu den geplanten Festlegungen und Darstellungen Stellung zu nehmen.
Die Verwaltung hat den Entwurf geprüft und eine Stellungnahme aus Sicht der Gemeinde erarbeitet. Die Stellungnahme befasst sich insbesondere mit der Thematik der zugewiesenen Flächenkontingente für Wohnbau- und Gewerbeflächen. Im Ergebnis der Stellungnahme ersucht die Gemeinde Hohenstein eine Erhöhung der Flächenkulisse für Wohnen und Gewerbe. Die der Gemeinde bereitgestellten Flächen (4 ha für Wohnbau und 3 ha für gewerbliche Bauflächen) haben aus Sicht der Verwaltung Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und zukünftige Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde.
Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt und soll nach Beratung und entsprechender Beschlussfassung gegenüber des Regierungspräsidiums Darmstadt fristgerecht (bis 15. Dezember 2025) abgegeben werden.
Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen, Textteil
Anlagen 1–7 zur Stellungnahme des Regionalplans Südhessen
Gemeinsamer Textteil Regionalplan
Die Gemeindevertretung beschließt, die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans in der vorliegenden Fassung als offizielle Stellungnahme der Gemeinde an die Regionalplanungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zu übermitteln.
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19.11.2022 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A3/054/2025 (Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Südhessen für den
Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main) in der vorgelegten Form zu. Die
Gemeindevertretung beschließt, die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung
zum Entwurf des Regionalplans in der vorliegenden Fassung als offizielle
Stellungnahme der Gemeinde an die Regionalplanungsbehörde
(Regierungspräsidium Darmstadt) zu übermitteln.
Zur Vollständigkeit sollen in
die Stellungnahme der Verwaltung unter den Aufstellungen auch die gewünschten
Änderungen in Born, hier des Gewerbegebiets, erwähnt werden.
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einstimmig beschlossen |
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01.12.2025 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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03.12.2025 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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