Die Kinderfeuerwehr der Gemeinde Hohenstein
besteht seit mittlerweile zehn Jahren und ist fester Bestandteil der
Freiwilligen Feuerwehr. Bisher war ihre Existenz und grundsätzliche Einbindung
lediglich in der Feuerwehrsatzung geregelt. Mit der Fortschreibung der
Feuerwehrsatzung im Jahr 2024 wurde in § 12 ausdrücklich festgelegt, dass die
Kinderfeuerwehr ihre Aktivitäten auf Grundlage einer Kinder- und
Jugendfeuerwehrordnung gestaltet.
Damit ergibt sich die Notwendigkeit, für
den bestehenden Bereich der Kinderfeuerwehr eine eigenständige und
rechtssichere Ordnung zu erlassen.
Die Einführung der Kinderfeuerwehrordnung
ist erforderlich, um:
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den gesetzlichen Anforderungen des Hessischen
Brand- und Katastrophenschutzes (HBKG) sowie den Vorgaben des Hessischen
Landesfeuerwehrverbandes zur Kinderfeuerwehr zu entsprechen,
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die bestehenden Strukturen zu formalisieren und die
Rahmenbedingungen für die Arbeit der Kinderfeuerwehr verbindlich festzulegen,
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die Aufsichtspflichten und Verantwortlichkeiten für
Gemeinde, Wehrführung, Kinderfeuerwehrwarte und Betreuer eindeutig zu regeln,
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Rechtssicherheit und transparente Abläufe im
Bereich Aufnahme, Mitgliedschaft, Betreuung und Organisation zu schaffen,
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den Schutz der Kinder gemäß SGB VIII,
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und den Vorgaben von Prävention
sicherzustellen,
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sowie die bestehende Praxis der letzten Jahre
verbindlich in eine Ordnung zu überführen.
Mit der Kinderfeuerwehrordnung wird weder
eine neue organisatorische Einheit geschaffen noch ein neuer Aufgabenbereich
eingeführt. Vielmehr wird ein bereits seit Jahren erfolgreich bestehender
Bestandteil der Feuerwehr strukturell und inhaltlich rechtskonform geregelt und
an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Sie dient somit der Klarstellung,
Transparenz und Verlässlichkeit für alle Beteiligten.
Kinderfeuerwehrordnung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Kinderfeuerwehrordnung in der vorgelegten Form zu.
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19.11.2025 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeinde-vertretung der Vorlage A2/006/2025
(Kinderfeuerwehrordnung) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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02.12.2025 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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03.12.2025 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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