Betreff
Kinderfeuerwehrordnung
Vorlage
GVER/024/2025
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Kinderfeuerwehr der Gemeinde Hohenstein besteht seit mittlerweile zehn Jahren und ist fester Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Bisher war ihre Existenz und grundsätzliche Einbindung lediglich in der Feuerwehrsatzung geregelt. Mit der Fortschreibung der Feuerwehrsatzung im Jahr 2024 wurde in § 12 ausdrücklich festgelegt, dass die Kinderfeuerwehr ihre Aktivitäten auf Grundlage einer Kinder- und Jugendfeuerwehrordnung gestaltet.

Damit ergibt sich die Notwendigkeit, für den bestehenden Bereich der Kinderfeuerwehr eine eigenständige und rechtssichere Ordnung zu erlassen.

Die Einführung der Kinderfeuerwehrordnung ist erforderlich, um:

-          den gesetzlichen Anforderungen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzes (HBKG) sowie den Vorgaben des Hessischen Landesfeuerwehrverbandes zur Kinderfeuerwehr zu entsprechen,

-          die bestehenden Strukturen zu formalisieren und die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Kinderfeuerwehr verbindlich festzulegen,

-          die Aufsichtspflichten und Verantwortlichkeiten für Gemeinde, Wehrführung, Kinderfeuerwehrwarte und Betreuer eindeutig zu regeln,

-          Rechtssicherheit und transparente Abläufe im Bereich Aufnahme, Mitgliedschaft, Betreuung und Organisation zu schaffen,

-          den Schutz der Kinder gemäß SGB VIII, Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und den Vorgaben von Prävention sicherzustellen,

-          sowie die bestehende Praxis der letzten Jahre verbindlich in eine Ordnung zu überführen.

Mit der Kinderfeuerwehrordnung wird weder eine neue organisatorische Einheit geschaffen noch ein neuer Aufgabenbereich eingeführt. Vielmehr wird ein bereits seit Jahren erfolgreich bestehender Bestandteil der Feuerwehr strukturell und inhaltlich rechtskonform geregelt und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Sie dient somit der Klarstellung, Transparenz und Verlässlichkeit für alle Beteiligten.

 

 


Kinderfeuerwehrordnung 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Kinderfeuerwehrordnung in der vorgelegten Form zu. 


19.11.2025

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeinde-vertretung der Vorlage A2/006/2025 (Kinderfeuerwehrordnung) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

02.12.2025

Sozialausschuss

Wird mündlich vorgetragen

 

 

03.12.2025

Haupt- und Finanzausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen