Betreff
EnergieRegion Taunus-Goldener Grund - Abwicklung von Gewerbesteuerzahlungen
Vorlage
GVER/011/2015
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Ausgangssituation:

 

Mit den finalen Beschlüssen zur Übernahme des Stromnetzes von der SÜWAG wurde u.a. festgehalten, dass sich der ergebende Anteil an der Gewerbesteuer für die Einbringung des Netzes von der SÜWAG in die EnergieRegion Taunus-Goldener Grund GmbH & Co KG (ERT) nach Eingang bei den Kommunen, abzüglich der künftig zu leistenden Zahlungen im Finanzausgleich, der kommunalen Holding (EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs GmbH & Co KG - BERT) zugeführt wird.

 

Aktuell:

In den Haushalten der einzelnen Kommunen war dazu nichts eingeplant worden, da nach zwischenzeitlichen Überlegungen die Abwicklung komplett über die Stadt Bad Camberg (Betriebsstätte der Gesellschaften) erfolgen sollte, was aber letztlich, nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und der Revision, nicht zum Tragen kam.

 

Die Stadt Bad Camberg hat aber die Zwischenfinanzierung übernommen - dazu unten mehr.

 

Nach den von Becker Büttner Held (BBH, Anwalts und Steuerberatungsbüro bei der Rekommunalisierung der Stromnetze) ermittelten und von Price Waterhouse Cooper (PWC, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) bestätigten Zahlen wird auf das Einbringungsgeschäft mit einem Gewerbesteuermessbetrag von mindestens 300.000,00 € gerechnet.

 

In der zweiten Gesellschafterversammlung der EnergieRegion Taunus-Goldener Grund BeteiligungsGmbH & Co KG am 1. April 2015 wurde darüber beraten, wie die konkrete Abwicklung erfolgen sollte.

 

Anlage:

Berechnung des Gewerbesteueraufkommens von insgesamt 1.055.622,00 € und der Anteile der einzelnen Kommunen

 

Auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung sollen 30 % des jeweiligen Gewerbesteueraufkommens der kommunalen Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden sollten.

 

Aufgrund der komplizierten Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs und wegen noch unbekannten Größen in dem dazu laufenden Gesetzgebungsverfahren kann aktuell keine genaue Prognose abgegeben werden, welcher Betrag tatsächlich „Netto“ bei den Kommunen verbleibt.

 

Nach den aktuellen Berechnungen bleiben von der festgesetzten Gewerbesteuer nach Abzug der Gewerbesteuerumlage, der Kreis- und Schulumlage sowie aufgrund niedrigerer Schlüsselzuweisungen nur ca. 30 % des Aufkommens bei den Kommunen „hängen“.

 

Damit der kommunalen Gesellschaft (konkret nun die EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs- Verwaltungsgesellschaft mbH) frühzeitig zur Leistung anfallender Ausgaben Mittel zur Verfügung stehen, hat sich die Stadt Bad Camberg bereiterklärt, den Gesamtbetrag in Höhe von 316.686,60 € vorab, für alle Kommunen, zu überweisen.

 

Auf die Gemeinde Hohenstein entfallen:

 

Anteiliges Gewerbesteueraufkommen in 2015

durch das Einbringungsgeschäft                                     19.800,00 €

 

an BERT-GmbH – über die

Stadt Bad Camberg    (30 %)                                          20.730,60

 

Derzeit in der Zukunft im Finanzausgleich

(Gewerbesteuerumlage, Kreis- und Schulumlage

sowie niedrigere Schlüsselzuweisungen)

zu erwarten (70 %)                                                           48.371,40 €

 

Da im Haushalt 2015 - wie eingangs ausgeführt - keine Mittel veranschlagt wurden, sollten diese nun im Rahmen einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 100 HGO bereitgestellt werden.

Als Deckungsvorschlag sind die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer auf das Einbringungsgeschäft heran zu ziehen und ebenfalls zu veranschlagen.

 

 


Berechnung der Gewerbesteuer 

 


Die Gemeindevertretung Hohenstein genehmigt nach § 100 HGO eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 20.730,60 € bei der Haushaltsstelle 11.01.03.712703, Weiterleitung Gewerbesteuererträge an kommunale Netzgesellschaft.

 

Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 48.371,40 € gewährleistet.

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei der Aufstellung der künftigen Haushalte die Auswirkungen aus dem in 2015 höheren Gewerbesteueraufkommen zu berücksichtigen.


13.04.2015

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/015/2015 (EnergieRegion Taunus-Goldener Grund - Abwicklung von Gewerbesteuerzahlungen) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

 

05.05.2015

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen