Betreff
Flurneuordnung Strinz-Margarethä, Errichtung einer gemeinschaftlichen Anlage
Vorlage
GVER/014/2015
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Flurneuordnung (FN) in Strinz-Margarethä befindet sich derzeit in der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes. Gemäß den Statuten der FN wird einer Teilnehmergemeinschaft (TG) die Möglichkeit eingeräumt gemeinschaftliche Anlagen zu errichten. Diese werden mit 50% der Kosten aus der Errichtung gefördert. Die Grundvoraussetzungen sind:

 

1.                                                Es müssen min. 3 Landwirte oder min. 2 Landwirte und die Gemeinde als Bauherr sein

2.                                                Die Zweckgebundene Frist beträgt 12 Jahre

3.                                                Der Grund und Boden muss im Eigentum der Gemeinde sein.

 

Die Landwirte haben mehrheitlich ihr Interesse ausgesprochen und dies auch schriftlich gegenüber dem Amt für den ländlichen Raum (AFB) bekundet. Je Teilnehmer ist ein Hallensegment von 17,5 X 6 m anzusetzen. Bei einer Beteiligung von 9 Nutzern würde dies eine Halle ergeben von 17,5 X 54 m. Die Baukosten liegen für ein derartiges Hallensystem bei brutto 160.000,-€. Dies entspricht auch den förderfähigen Kosten.

 

Herr Albrecht und Frau Brigitte Egert verfügen über eine geeignete Fläche in der Gemarkung: Strinz-Margarethä, Flur 50, Flurstück 1/2 mit 19.921 m². Sie sind bereit über die FN im Rahmen einer Besitzüberlassungsvereinbarung mit einer wertgleichen Abfindung eine Fläche in der notwendigen Größe für den Hallenkomplex der Gemeinde zu überlassen. Die Gemeinde Hohenstein sollte sich die Option auf einer Beteiligung an der Halle vorbehalten. Ein Beschluss über eine Beteiligung ist erst nach der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes und spätestens vor Stellung des Förderantrages zum Hallenbau (2016/2017) notwendig. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken die über die FN gewonnene Fläche der TG zu überlassen.

Es wird um entsprechende Beschlusslage gebeten das Flurstück 1/2 in der Flur 52, Gemarkung Strinz-Margarethä, welches über die Bodenordnung an die Gemeinde gemäß Flurbereinigungsgesetz übertragen wird, der Teilnehmergemeinschaft für ihr gemeinschaftliches Projekt des Hallenbaus zur Verfügung zu stellen.

 


Schreiben TG, FN OT4, Herr Egert

Lageplan

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt das Flurstück 1/2 in der Flur 52, Gemarkung Strinz-Margarethä, welches über die Bodenordnung an die Gemeinde gemäß Flurbereinigungsgesetz übertragen wird, der Teilnehmergemeinschaft für ihr gemeinschaftliches Projekt des Hallenbaus zur Verfügung zu stellen.


22.04.2015

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A3/024/2015 (Flurneuordnung Strinz-Margarethä, Errichtung einer gemeinschaftlichen Anlage) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

 

04.05.2015

Ausschuss für Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und Fremdenverkehr

Wird mündlich vorgetragen

 

05.05.2015

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen