Betreff
Berichterstattung "Hohensteiner Blättche" (Antrag Bündnis 90/Die Grünen)
Vorlage
AN/005/2015
Art
Antrag

AERg


Anlagenverzeichnis:

 


Das „Hohensteiner Blättche“ dient der objektiven, vollumfänglichen und unparteiischen Information bzw. Mitteilung der Hohensteiner Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich aller die Gemeinde betreffenden Belange.

 

Vor diesem Hintergrund stellt die Gemeindevertretung fest, dass

 

im Vorwort des „Hohensteiner Blättche" vom 15. April 2015 (08/2015} durch den Herausgeber bezüglich der Berichterstattung zur geplanten Sperrung der Bundesstraße 54 (B 54) für Motorradfahrer - insbesondere vor dem Hintergrund der parlamentarischen Behandlung der Thematik in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. März 2015 - den Grundsätzen der vollumfänglichen Information, Objektivität und Unparteilichkeit nicht in dem gebotenen Maße Rechnung getragen wurde .

 

Diese Feststellung der Gemeindevertretung begründet sich u.a. aus folgenden - in der Berichterstattung des „Hohensteiner Blättche" vom 15. April 2015 nicht ausgeführten - Sachverhalten:

 

1.       In der ersten Stellungnahme der Verwaltung der Gemeinde Hohenstein wurde die Sperrung der B 54 auf Probe für Motorradfahrer, u. a. versehen mit ergänzenden Hinweisen bzgl. der Gefährlichkeit der Ausweichstrecken, befürwortet .

2.       Die Thematik wurde vordringlich infolge eines Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion zur Sache - und somit nicht auf Grund einer Vorlage der Verwaltung - in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. März 2015 behandelt.

3.        Die Beschlussfassung, sich nun mit aller Deutlichkeit gegen die Sperrung der B 54  für Motorradfahrer und somit auch gegen die erste Stellungnahme der Verwaltung auszusprechen, wurde einstimmig und somit parteiübergreifend durch alle Mitglieder der Gemeindevertretung  getroffen.

 

Der Herausgeber des „Hohensteiner Blättche" wird weiterhin gebeten, zukünftig der objektiven, vollumfänglichen und unparteiischen Information der Hohensteiner Bürgerinnen und Bürger eine größere Beachtung beizumessen .