AERg
Anlagenverzeichnis:
Das
„Hohensteiner Blättche“ dient der objektiven, vollumfänglichen und
unparteiischen Information bzw. Mitteilung der Hohensteiner Bürgerinnen und Bürger
hinsichtlich aller die Gemeinde betreffenden Belange.
Vor diesem Hintergrund stellt die Gemeindevertretung fest, dass
im Vorwort des „Hohensteiner Blättche"
vom 15. April 2015 (08/2015} durch den Herausgeber bezüglich der Berichterstattung zur geplanten
Sperrung der Bundesstraße 54 (B 54) für Motorradfahrer - insbesondere vor dem Hintergrund der parlamentarischen Behandlung der Thematik in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. März 2015 - den Grundsätzen der vollumfänglichen Information, Objektivität und Unparteilichkeit
nicht in dem gebotenen Maße Rechnung getragen
wurde .
Diese Feststellung der Gemeindevertretung
begründet sich u.a. aus folgenden - in
der Berichterstattung des „Hohensteiner Blättche" vom 15. April 2015 nicht ausgeführten - Sachverhalten:
1.
In der ersten
Stellungnahme der Verwaltung
der Gemeinde Hohenstein wurde die Sperrung der B 54 auf Probe für Motorradfahrer, u. a. versehen
mit ergänzenden Hinweisen
bzgl. der Gefährlichkeit der Ausweichstrecken, befürwortet .
2. Die Thematik
wurde vordringlich infolge eines Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion zur Sache - und somit nicht auf Grund einer Vorlage der Verwaltung - in der Sitzung der Gemeindevertretung
vom 23. März 2015 behandelt.
3.
Die Beschlussfassung, sich nun mit aller Deutlichkeit gegen die Sperrung
der B 54 für Motorradfahrer und somit auch gegen die erste
Stellungnahme der Verwaltung auszusprechen, wurde einstimmig und somit parteiübergreifend durch alle Mitglieder der Gemeindevertretung getroffen.
Der Herausgeber des „Hohensteiner Blättche" wird weiterhin
gebeten, zukünftig
der objektiven, vollumfänglichen und unparteiischen Information der Hohensteiner Bürgerinnen und Bürger eine größere Beachtung beizumessen .