Betreff
Satzungsbeschluss: Vorhabenbezogener Bebauungsplan, gemäß § 12 BauGB, Bereich Bremser Steckenroth, Gemeinde Steckenroth
Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen, im Rahmen der öffentlichen
Auslegung, gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligungder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 (2) BauGB.
Vorlage
GVER/020/2015
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in der Sitzung vom 16.06.2008 die Aufstellung der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan “Bremser Steckenroth“, im Ortsteil Steckenroth, beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 (1) BauGB, wurde in Form einer Informationsveranstaltung am 03.12.2008 durchgeführt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 (1) BauGB i.V.m. § 4 a BauGB, wurden in der Zeit vom 03.11.2008  bis 03.12.2008 beteiligt.

Parallel wurden hierzu die Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 (2) BauGB, mit Frist bis 03.11.2008 beteiligt.

 

Die öffentliche Auslegung, gemäß § 3 (2) BauGB, wurde vom 10.03.2014 bis einschließlich 11.04.2014 durchgeführt.

Parallel wurden hierzu die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit Frist bis 11.04.2014 beteiligt.

 

·        Die eingegangenen Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit der entsprechenden Abwägung zu dem Verfahren, gem. § 4 (2) BauGB, sind dieser Beschlussempfehlung als Anlage (Blatt 1 – 22) beigefügt.

 

·        Die Träger öffentlicher Belange, die keine Anregungen geäußert haben sind lediglich in einer der Abwägung beigefügten Liste erfasst. (Blatt 22)

 

·        Die im Rahmen der Trägerbeteiligung, gemäß § 4 (2), vorgetragenen Anregungen wurden bereits in den beigefügten Planentwurf eingearbeitet.

 

·         Im Rahmen der Offenlage, gemäß § 3 (2) BauGB, wurden keine Anregungen oder Bedenken durch die Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) hervorgebracht.

 

 

§ 4 (2) BauGB:

Die wesentlichen Aspekte entfallen auf die nachfolgenden Positionen  1- 4

 

 

Träger öffentlicher Belange (TÖB): Regierungspräsidium Darmstadt

1.               Fenster zur “Wiesbadener Straße“ dürfen aus Lärmschutzgründen nur der

Belichtung dienen (nicht der Belüftung).

Notausgangstür ist nur von innen zu öffnen.

 

Träger öffentlicher Belange (TÖB): Rheingau-Taunus-Kreis  Fachdienst Brandschutz

2.               Löschwasserversorgung 96 m³ / h über 2 Stunden ist bereit zu stellen.

 

Träger öffentlicher Belange (TÖB): Amt für Straßen- und Verkehrswesen

3.            Keine weitere Verkehrsanbindung an die L 3373 zulässig.

 

Träger öffentlicher Belange (TÖB): Untere Naturschutzbehörde

4.               Nachweis naturschutzrechtlicher Ausgleich

 

 

 


(im Ratsinformationssystem SessionNet)

- Liste Töb-Beteiligung und

- Abwägung Träger öffentlicher Belange:                   Blatt 1- 22

- Bebauungsplanentwurf bestehend aus dem Planteil mit textlichen Festsetzungen

- Begründung

 

 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:

 

1.   Die als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a  BauGB)

 

und der öffentlichen Auslegung, gemäß § 3 (2) BauGB, zum Bebauungsplanentwurf “Bremser Steckenroth“ (in der Zeit vom 10.03.2014 bis einschließlich 11.04.2014) werden mit folgendem Ergebnis beschlossen.

 

  Liste TÖB-Beteiligung:

- Abwägung Träger öffentlicher Belange  Blatt 1 – 22

- Abwägung zur Stellungnahme der Öffentlichkeit entfällt (keine Beteiligung)

 

2.  Lärmschutzauflagen:

   Die Ausarbeitung Bebauungsplanentwurf “Bremser Steckenroth“, ist in der
 
Begründung und den textlichen Festsetzungen bezüglich des Immissionsschutzes zu
 
ergänzen.

 

3.  Die Beschlussempfehlungen der eingegangenen Anregungen, die als Anlage

     beigefügt sind, wurden in der vorgelegten Form eingearbeitet.

 

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die

  Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen 

  schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

5.    Der Bebauungsplanentwurf “Bremser Steckenroth“, im Ortsteil Steckenroth, bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung, wird mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen im Rahmen der Abwägung als Satzung beschlossen.

 

6.    Die zum Bebauungsplan gemäß § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden, gemäß § 5 HGO, als kommunale Satzung beschlossen.

 

7.   Der Bebauungsplanentwurf “Bremser Steckenroth“, im Ortsteil Steckenroth, ist gem. § 10 (3) BauGB, ortsüblich bekannt zu machen.

 

8.   Gemäß § 10 Abs. 4 ist für den Bebauungsplanentwurf eine zusammenfassende

              Erklärung zu erstellen und den Planungsunterlagen zu jedermanns Einsicht

              hinzuzufügen.

 

9.    Der Gemeindevorstand wird angewiesen die entsprechenden Schritte zu veranlassen.

 


 

21.09.2015

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A3/048/2015 (Satzungs- und Abwägungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bremser, Steckenroth“, Punkt 1. bis 22., in der Gemarkung Steckenroth) in der vorgelegten  Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

 

28.09.2015

Ausschuss für Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und Fremdenverkehr

Wird mündlich vorgetragen

 

30.09.2015

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen