Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist
die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur
vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt nur noch
zwei Quartalsberichte im Jahr.
Im beigefügten Quartalsbericht 2/2015 werden die Planansätze des
Haushaltsjahres den gebuchten Ist-Werten Im Zeitraum 01.01.-30.06.2015
gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.
Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass
der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.
Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 30.06. bei den
Einkommensteuer- und der Umsatzsteueranteilen nur ein Abschlag überwiesen. Der
zweite Abschlag erfolgt Ende Juli. Die Gewerbe- und die Grundsteuerforderungen
jedoch bereits zu 100% ins Soll gestellt.
Bei den Aufwendungen aus Steuern und Umlagen sind Kreis- und Schulumlage
bereits zu 100% ins Soll gestellt, die Gewerbesteuerumlage wird erst im April
überwiesen.
Im Ansatz für Kostenersatzleistungen und –erstattungen und im Ansatz für
Zuweisungen/Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen ist jeweils der Betrag
für die Verrechnung des § 28 HKJHG enthalten, der voraussichtlich dieses Jahr
zu leisten ist bzw. erstattet wird.
Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und
Säumniszuschläge.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2015 gemäß Haushaltssatzung
auf 7 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 30.06. in Höhe von
3.877.751 EUR in Anspruch genommen.
Quartalsbericht
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum zweiten Quartal 2015 zur Kenntnis.
27.07.2015 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/0051/2015 (Quartalsbericht 2/2015) in der
vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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30.09.2015 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |