Betreff
Jahresrechnung 2012
Vorlage
GVER/023/2015
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Inhalt und Umfang dieses Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Wir berichten zunächst über die Prüfung des fünften doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.

Im Vordergrund der Prüftätigkeit steht nicht die Feststellung einzelner Mängel, sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und Realisierung von Maßnahmen aufzeigen zu können. Dieses Ziel der zeitnahen Prüfung konnte wegen der späten Aufstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2012 nicht erreicht werden. Dies gilt es in den kommenden Jahren kontinuierlich zu verbessern.

Für die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO). Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.

Der vorliegende Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wurde vom Rechnungsprüfungsamt eigenverantwortlich und unabhängig erstellt.

 

Prüfvermerk der Revision

Die nach §§ 44-52 GemHVO vorgeschriebenen Unterlagen des Jahresabschlusses 2012 waren – soweit erforderlich – vorhanden. Sie konnten im Sinne des § 128 HGO durch die Abteilung Revision und Controlling (dem Rechnungsprüfungsamt) der Stadt Taunusstein geprüft werden.

Trotz der Prüfungsfeststellungen zu den haushaltswirtschaftlichen Prozessen (insbesondere zum fehlerhaften Aufstellungsverfahren und dem Liquiditätsmanagement) können wir in der Gesamtbetrachtung feststellen, dass die Haushaltsführung insgesamt ordnungsgemäß war.

Die für den Einzelfall, aber auch darüber hinaus bedeutsamen Prüfungsfeststellungen waren hervorzuheben und sollten zum Anlass genommen werden, Beanstandungen auszuräumen bzw. Vorkehr gegen Wiederholungen von fehlerhaftem Verwaltungshandeln zu treffen. Mit diesem Prüfungsvermerk ist die Erwartung zu verbinden, dass die notwendigen Korrekturen und Ergänzungen mit den künftigen Abschlüssen vorgenommen werden.

Dieser Bericht wurde am 09.09.2015 mit der Verwaltung besprochen und der Verwaltung Gelegenheit gegeben, zu den Prüfempfehlungen der Vorjahre Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind im Kapitel 1.6 eingearbeitet worden. Zu Prüfempfehlungen des aktuellen Berichts wird seitens der Verwaltung bei der Vorlage des Jahresabschlusses Stellung genommen.

 

Es bestehen unter diesen einschränkenden Prämissen keine Bedenken, dem Gemeindevorstand die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 gem. § 114 HGO auszusprechen.

 

 


Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein zum 31. Dezember 2012

(Der Bericht ist im Ratsinformationssystem SessionNet einzusehen, die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses erhalten eine schriftliche Ausfertigung)

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Jahresrechnung 2012 in der vorgelegten Form und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.


21.09.2015

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/065/2015 (Jahresrechnung 2012) in der vorgelegten Form zuzustimmen und ihm Entlastung zu erteilen.

 

einstimmig beschlossen

 

30.09.2015

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen