Betreff
Jahresrechnung 2013
Vorlage
GVER/005/2016
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Inhalt und Umfang dieses Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Wir berichten zunächst über die Prüfung des sechsten doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.

Im Vordergrund der Prüftätigkeit steht nicht die Feststellung einzelner Mängel, sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und Realisierung von Maßnahmen aufzeigen zu können. Dieses Ziel der zeitnahen Prüfung konnte wegen der späten Aufstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2013 nicht erreicht werden. Dies gilt es in den kommenden Jahren kontinuierlich zu verbessern.

Für die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO). Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.

Der vorliegende Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 wurde vom Rechnungsprüfungsamt eigenverantwortlich und unabhängig erstellt.

 

 

Prüfungsvermerk der Revision

Die nach §§ 44-52 GemHVO vorgeschriebenen Unterlagen des Jahresabschlusses 2013 waren – soweit erforderlich – vorhanden. Sie konnten im Sinne des § 128 HGO durch die Abteilung Revision und Controlling (dem Rechnungsprüfungsamt) der Stadt Taunusstein geprüft werden.

Trotz der Prüfungsfeststellungen zu den haushaltswirtschaftlichen Prozessen (insbesondere zum fehlerhaften Aufstellungsverfahren und dem Liquiditätsmanagement) können wir in der Gesamtbetrachtung feststellen, dass die Haushaltsführung insgesamt ordnungsgemäß war.

Die für den Einzelfall, aber auch darüber hinaus bedeutsamen Prüfungsfeststellungen waren hervorzuheben und sollten zum Anlass genommen werden, Beanstandungen auszuräumen bzw. Vorkehr gegen Wiederholungen von fehlerhaftem Verwaltungshandeln zu treffen. Mit diesem Prüfungsvermerk ist die Erwartung zu verbinden, dass die notwendigen Korrekturen und Ergänzungen mit den künftigen Abschlüssen vorgenommen werden.

Dieser Bericht wurde der Verwaltung am 11.12.2015 zur Stellungnahme zugeleitet. In einem Abschlussgespräch wurde vereinbart, dass die Gemeinde Hohenstein im Entlastungsverfahren Stellung nehmen wird.

Es bestehen unter diesen einschränkenden Prämissen keine Bedenken, dem Gemeindevorstand die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 gem. § 114 HGO auszusprechen.

 

 


(im Ratsinformationssystem SessionNet)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses

Anlage zum Schlussbericht 2013

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses erhalten jeweils eine schriftliche Ausfertigung.


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Bericht sowie die Anlagen zur Jahresrechnung 2013 zur Kenntnis und erteilt dem Gemeindevorstand die Entlastung gemäß § 114 HGO.


15.02.2016

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/009/2016 (Jahresrechnung 2013) in der vorgelegten  Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

24.02.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen