Betreff
Quartalsbericht 1/2016
Vorlage
GVER/011/2016
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt nur noch zwei Quartalsberichte im Jahr. Dem Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses entsprechend wird der Quartalsbericht jedoch weiterhin Vierteljährlich vorgelegt.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 1/2016 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.03.2016 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.

 

Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 31.03. die Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile noch nicht gebucht, da diese erst Ende April überwiesen werden. Auch die Gewerbesteuerumlage war zum 31.03.2016 noch nicht angefordert.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2016 gemäß Haushaltssatzung auf 7 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.03. in Höhe von 4.790.273,43 EUR in Anspruch genommen.

 

 

 

 

Anlagen

Auswertung

 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht 1/2016 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.

 


11.05.2016

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/018/2016 (Quartalsbericht 1/2016) in der vorgelegten  Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

25.05.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen