In den Satzungen der Gemeinde Hohenstein sind bisher lediglich die Benutzungsgebühren festgelegt.
Derzeit wird zu Beginn des Kindergartenjahres durch die Mitarbeiterinnen der Tageseinrichtungen ein jährlicher Bargeldbetrag für Getränke/Tee sowie eine Summe für den „Snack“ eingesammelt.
Für die Teilnahme am Mittagessen wird in der Gemeindeverwaltung monatlich die Erfassung der Mahlzeiten pro Kind eingepflegt. Die Eltern erhalten monatlich einen Bescheid über diese Verpflegungskosten.
Die Gemeindeverwaltung hat, um Erleichterungen für die Mitarbeiterinnen in den Kindertageseinrichtungen (Errechnen der jeweiligen Elternbeiträge für Getränke, Snack und Frühstücksbeiträge. Bargeldverkehr, wiederholte Kommunikation mit den Eltern bei Nichtzahlung) sowie der Gemeindeverwaltung (monatliche Erfassung der Teilnahme am Mittagessen eines jeden Kindes, Ausdruck, kuvertieren der Bescheide und dem Versand dieser) zu erreichen, eine Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Gemeinde Hohenstein über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein geprüft.
Es wurden nach vorgegebenen Informationen der Tageseinrichtungen die jeweiligen Entgelte auf das Jahr berechnet (Anlage Gebührenübersicht). Die Gebührenordnung zur Satzung der Gemeinde Hohenstein über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein soll inhaltlich um eine Gliederung der Gebühren (Benutzungsgebühr) und Entgelte (Getränkeentgelt, Verpflegungsentgelt) erweitert werden. Um bei Änderungen/Angleichungen der Gebühren und Entgelte die Gebührenordnung einer weiteren Änderung zu unterziehen, wird vorgeschlagen, hinsichtlich der Gebühren und Entgelte ein „Merkblatt zur Betreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein“ einzuführen. Auch sind Textänderungen vorzunehmen, welche aus der jeweiligen Gegenüberstellung entnommen werden können. Durch die vorgenannten Änderungen ist auch die Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein anzugleichen.
Nach Beispiel der umliegenden Kommunen wird durch eine Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Gemeinde Hohenstein über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein hinsichtlich der Festsetzung von Getränke- und Verpflegungsentgelten für die Beteiligten (Eltern, Mitarbeiter, Gemeindeverwaltung) eine Entlastung geschaffen.
Satzungsentwurf Gebührenordnung
Gegenüberstellung der Änderungen der Gebührenordnung
Merkblatt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Gemeinde Hohenstein über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein in der vorgelegten Form.
11.05.2016 |
Gemeindevorstand |
|
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/026/2016 (Änderung der Gebührenordnung zur
Satzung der Gemeinde Hohenstein über die Benutzung der Tageseinrichtungen für
Kinder der Gemeinde Hohenstein) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
|
|
einstimmig beschlossen |
|
|
|
|
|
24.05.2016 |
Sozialausschuss |
|
Wird mündlich vorgetragen |
|
|
|
|
|
25.05.2016 |
|
|
Wird mündlich vorgetragen |
|