Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
am 1. Dezember 2009 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes
über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)
vom 18. November 2009 am 02. Dezember 2009 in Kraft getreten. Damit ist das bis
zum 31. Dezember 2009 befristete Brand- und Katastrophenschutzgesetz zum Teil
modifiziert worden. Die Neufassung des HBKG ist am 3. Dezember 2010 bekannt
gemacht worden.
In inhaltlicher Hinsicht hat dabei der Gesetzgeber u.a. Bereiche
geändert, die die Rechtsstellung der Einsatzkräfte betreffen und damit
Satzungsänderungen nach sich ziehen.
Desweiteren musste eine Rechtsgrundlage für die Bereich der
Jugendfeuerwehr, sowie der „Bambini“- Feuerwehr geschaffen werden.
Die Satzung der Gemeinde Hohenstein wurde auf Grundlage der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes neu erstellt.
Satzungsentwurf
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenstein in der vorgelegten Form zu beschließen.